pta20190107025
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Blue Cap AG: Blue Cap AG lehnt Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung wegen Rechtsmissbrauchs ab

München (pta025/07.01.2019/21:20 UTC+1) Blue Cap AG lehnt Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung wegen Rechtsmissbrauchs ab

Der Vorstand der Blue Cap AG hat mit Entscheidung vom heutigen Tag das Verlangen der PartnerFonds "Kapital für den Mittelstand" Anlage GmbH & Co. KG auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung abgelehnt.

Das Einberufungsverlangen beinhaltete die Beschlussvorschläge, die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder abzuberufen, Vertreter der PartnerFonds AG als neue Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen und dem Alleinvorstand Dr. Hannspeter Schubert das Vertrauen zu entziehen. Es hat sich nach rechtlicher Prüfung durch eine auf das Aktienrecht spezialisierten Kanzlei als rechtsmissbräuchlich und damit als unzulässig erwiesen.

Das Einberufungsverlangen sollte dazu dienen, zunächst den Aufsichtsrat mit Vertretern der PartnerFonds AG zu besetzen. Im Anschluss sollte nach Bekunden der PartnerFonds AG Herr Oliver Kolbe als Vorstandsmitglied der Blue Cap AG bestellt werden und die Blue Cap AG sollte sodann drei Direktbeteiligungen und zwei stille Beteiligungen von der PartnerFonds AG erwerben. Vorstand und Aufsichtsrat der Blue Cap AG sind der Auffassung, dass

- diese Beteiligungserwerbe die Blue Cap AG zu den vorgegebenen Bedingungen schädigen würden;
- das angestrebte Vorgehen im Widerspruch zur Kompetenzordnung der Aktiengesellschaft steht, wonach der Vorstand nach Maßgabe des Gesellschaftsinteresses - und nicht ein Großaktionär - über Beteiligungserwerbe entscheidet;
- keine Dringlichkeit für die Abhaltung einer außerordentlichen Hauptversammlung besteht.

Die PartnerFonds "Kapital für den Mittelstand" Anlage GmbH & Co. KG hat gerichtlich beantragt, zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der Blue Cap AG ermächtigt zu werden. Die Blue Cap AG tritt dem aus vorstehend genannten Gründen entgegen.

Ungeachtet dessen stehen die Organe der Blue Cap AG einer synergetischen Zusammenarbeit mit der PartnerFonds AG und Gesprächen hierüber aufgeschlossen gegenüber.

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