pta20180918028
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Kremlin AG: Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG

Heidenheim (pta028/18.09.2018/15:30 UTC+2) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass der verkürzte Abschluss der Kremlin AG zum Abschlussstichtag 30.06.2016 fehlerhaft ist:

1. In der verkürzten Bilanz für den Schluss des vorhergehenden Geschäftsjahrs sind nicht die Zahlen zum Geschäftsjahresabschluss 31.12.2015, sondern die Zahlen zum 30.06.2015 angegeben.

Dies verstößt gegen § 10 Nr. 1 Buchstabe a Transparenzrichtlinien-Durchführungsverordnung (TranspRLDV a.F.), wonach ein verkürzter Abschluss eine verkürzte Bilanz für den Schluss des vorhergehenden Geschäftsjahrs als vergleichende Information zu enthalten hat.

2. In der verkürzten Bilanz sind tatsächlich bestehende Verbindlichkeiten in Höhe von 395 Tsd. Euro unzutreffend als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.

Dies verstößt gegen § 266 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Buchstabe C. Nr. 2 HGB i.V.m. § 37w Abs. 3 Satz 2 WpHG (a.F.) (§ 115 Abs. 3 Satz 2 WpHG), wonach unter dem Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nur solche Verbindlichkeiten auszuweisen sind, die gegenüber Kreditinstituten bestehen.

3. Im Anhang ist angegeben, dass keine durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten bestehen, obwohl für eine Verbindlichkeit der Kremlin AG eine Zwangssicherungshypothek hinsichtlich einer Forderung von 350 Tsd. Euro im Grundbuch eingetragen ist.

Dies verstößt gegen § 285 Nr. 1 Buchstabe b) HGB i.V.m. § 37w Abs. 3 Satz 2 WpHG (a.F.) (§ 115 Ans. 3 Satz 2 WpHG), wonach im Anhang der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheit anzugeben ist.

(Ende)

Aussender: Kremlin AG
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim
Deutschland
Ansprechpartner: Aniko Köpf
E-Mail: info@kremlin-aktie.de
Website: www.kremlin-aktie.de
ISIN(s): DE000A1PHFR2 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Berlin, München
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