pte20150528003 Technologie/Digitalisierung, Kultur/Lifestyle

Getarnte Beauty-Werbung von YouTube verbannt

Advertising Standards Authority kritisiert mangelhafte Kennzeichnung


Ruth Crilly: P&G gerät durch Video-Tutorial in Verruf (Foto: YouTube/Screenshot)
Ruth Crilly: P&G gerät durch Video-Tutorial in Verruf (Foto: YouTube/Screenshot)

London/Wien (pte003/28.05.2015/06:10) Ein YouTube-Video, in dem die bekannte Video-Bloggerin Ruth Crilly Make-up der Kosmetikmarke Max Factor von Procter & Gamble (P&G) http://pg.com verwendet, wurde in Großbritannien verboten. Die Advertising Standards Authority (ASA) http://asa.org.uk , das Selbstkontrollorgan der britischen Werbeindustrie, begründet die Entscheidung mit dem fehlenden eindeutigen Hinweis, dass es sich dabei um eine bezahlte Einschaltung handelt.

Kennzeichnungspflicht wichtig

"Das ist ein ziemlich eindeutiger Fall - es besteht eine Kennzeichnungspflicht, die Grundsätze dafür sind im UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und dem E-Commerce-Gesetz verankert", kommentiert Michael Straberger, Präsident des Österreichischen Werberates http://werberat.at , auf Nachfrage von pressetext. "Auch im Internet besteht die Pflicht, bezahlte Anzeigen auszuweisen. Beschwerde kann beim Schutzverband für unlauteren Wettbewerb oder bei der Arbeiterkammer eingereicht werden."

Crilly ist im Web für Make-up-Tutorials bekannt, die sie auf ihrem YouTube-Kanal "A Model Recommends" veröffentlicht. Nun erschien sie in einem Video des "Beauty Recommended"-YouTube-Kanals, der von Max Factor betrieben wird. Jedoch bekrittelt die ASA, dass es im Beschreibungstext des YouTube-Kanals keinen Hinweis darauf gibt, dass es sich um ein Marketingtool der Firma Procter & Gamble handelt.

"Für Privatpersonen, die kein Geld für ihr Schaffen bekommen, ist das Internet frei", erklärt Straberger in Hinblick auf die zahlreichen privat agierenden Produkt-Tester auf YouTube. "Sobald es sich aber um Sponsoring oder bezahltes Product Placement handelt, ist es Pflicht, das auch anzugeben."

Mehr Transparenz gefordert

Besonders angeprangert wird von der ASA, dass der Seher den Hinweistext erst sieht, sobald das Video ausgewählt ist und zu laufen begonnen hat. Laut ASA sollten die Nutzer bereits vor dem Anklicken wissen, dass es sich um Werbung handelt. Zudem würden die Begriffe "gesponsert von" und "präsentiert von" es nicht deutlich machen, dass es sich um Marketingkommunikation handelt.

"Obwohl sie manchen Sehern anzeigen könnten, dass Procter & Gamble im Prozess involviert war, machten diese nicht eindeutig klar, dass es sich um Marketingkommunikation handelt, im Gegensatz zu Material, das zum Beispiel finanziell gesponsert wurde, aber über welches der Urheber redaktionelle Kontrolle behalten hat", so das Statement der ASA. Die Anzeige darf in ihrer jetzigen Form nicht mehr erscheinen.

So eng sieht Straberger das allerdings nicht: "Ich glaube, wenn etwas als gesponserter Beitrag gekennzeichnet ist, versteht der Konsument schon, worum es da geht. Allerdings müssen noch einheitliche Formulierungen gefunden werden, das ist bisher noch nicht passiert."

(Ende)
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