pte20130510019 Forschung/Entwicklung, Medien/Kommunikation

Einweg-Bilder: Snapchat-Versprechen widerlegt

Vor allem Anwälte und Polizei könnten davon profitieren


Handy: Snapchat-Bilder wiederherstellbar (Foto: pixelio.de, P-G. Meister)
Handy: Snapchat-Bilder wiederherstellbar (Foto: pixelio.de, P-G. Meister)

Orem/Wien (pte019/10.05.2013/13:48) Snapchat-Bilder können doch wiederhergestellt werden. Das Hauptargument und Erfolgskonzept von Snapchat war bislang das automatische Löschen von versandten Fotos zwischen Usern nach zehn Sekunden. Aus diesem Grund wird die App zu einem großen Teil für "Sexting" unter Jugendlichen genutzt. Das Unternehmen Decipher Forensics http://decipherforensics.com hat nun jedoch einen Weg gefunden, die Bilder auf Android-Geräten für umgerechnet rund 200 bis 400 Euro und innerhalb weniger Tage wiederherzustellen. Vor allem für Anwälte, Polizeibeamte, aber auch Privatpersonen kann die Wiederherstellung von großer Bedeutung sein.

Zwischenspeicherung ermöglicht Reparatur

Laut Datenschutz-Experte Georg Markus Kainz von Quintessenz http://quintessenz.at wird dadurch die Nutzerzahl von Snapchat nicht zurückgehen. "Die Menschen müssen aber beginnen zu verstehen, dass alle Bilder und andere Daten elektronisch auf jeglichem Gerät zwischengespeichert werden und dadurch wiederherstellbar sind", betont er.

Die Zwischenspeicherung sei die Basis der Technik. Alle Tools, die das Gegenteil versprechen, seien heuchlerisch und würden lediglich dem Nutzer etwas vorgaukeln. "Im Internet wird nie das Original verschickt, so wie bei Briefen, sondern immer nur Kopien", führt Kainz aus. Das Original würde demnach vervielfältigt.

Funde belasten statt entlasten

Das Wiederherstellen der Snapchat-Daten hat dem Spezialisten zufolge auch bei Strafverfolgung keinerlei Vorteile. "In Amerika verwenden sie den Spruch: 'Alles was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden.' Es wird aber nicht das verwendet, was für einen spricht und als Alibi entlasten könnte - somit entsteht ein Ungleichgewicht", führt Kainz aus.

Diejenigen, die "Echt-Kriminalität" betreiben, wüssten zudem, wie sie sich datentechnisch schützen können. Konsequenzen habe das Wiederherstell-Verfahren nur für Otto Normalverbraucher.

(Ende)
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