pte20120306002 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

Google: Ein Drittel der Lösch-Anträge unhaltbar

Missbrauch und automatisierte Mechanismen bedingen Fehlerquote


Urheberrecht: wird oft missbraucht (Foto: pixelio.de, Gerd Altmann)
Urheberrecht: wird oft missbraucht (Foto: pixelio.de, Gerd Altmann)

Mountain View (pte002/06.03.2012/06:05) Der Digital Millennium Copyright Act (DMCA) ermöglicht es Rechteinhabern in den USA die Verbreitung geschützter Inhalte zu unterbinden, indem sie eine Löschung bei den Betreibern von Verteiler-Plattformen beantragen können. Aus den Daten von Google, das als eines von wenigen Unternehmen entsprechende Zahlen veröffentlicht, geht hervor, dass viele Rechteinhaber den DMCA als breites Zensurwerkzeug missbrauchen. 37 Prozent der Anträge auf Löschung von Inhalten sind laut Google nicht gerechtfertigt, wie torrentfreak.com berichtet.

In Deutschland gibt es ähnliche Regelungen. "Die Plattformen mit der größten Relevanz auf diesem Gebiet sitzen allerdings meist in den USA. Strategischer Missbrauch ist mir aus Deutschland nicht bekannt", sagt Matthias Spielkamp von iRights http://irights.info gegenüber pressetext. Beschwerden gegen US-amerikanische Anbieter müssen auch von Deutschland aus mittels DMCA-Formular getätigt werden. "Es ist schon passiert, dass Inhalte aus den falschen Gründen entfernt worden sind. In Deutschland gab es ebenfalls schon den ein oder anderen strittigen Fall", so Spielkamp.

Kein selektives Vorgehen

Journalist Mario Sixtus http://www.sixtus.net beispielsweise hat der GVU einst vorgeworfen, die Entfernung einiger Episoden seiner Show, die unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht wurden, von der Plattform Vimeo erwirkt zu haben. Die GVU behauptete damals, die handelnde Agentur nicht beauftragt zu haben. Es gibt es auch komplett automatisierte Systeme, die das Netz durchforsten und Löschanträge an Betreiber versenden. "Wenn keine Kontrolle durch Menschen erfolgt, ist die Gefahr, danebenzuliegen größer. Viele Unternehmen lassen lieber 100 Mal zuviel löschen als einmal zu wenig", so Spielkamp.

In den USA ist es schon öfter vorgekommen, dass Firmen die Löschung von Inhalten beantragt haben, deren Rechte sie überhaupt nicht besessen haben. Bei YouTube wurden vor kurzem Rechte an einem Video angemeldet, weil im Vogelgezwitscher im Hintergrund irrtümlich für urheberrechtlich geschützte Musik gehalten wurde. Neben solchen Fehlern, die durch das Schießen auf Spatzen mit Schrot entstehen, gibt es auch Fälle, in denen der Verdacht auf willkürlichen Missbrauch im Raum steht.

Konkurrenten ärgern

Laut Google betreffen 57 Prozent der Löschanträge Inhalte, die von Konkurrenten ins Netz gestellt wurden. Auch im Fall eines Videos, das Megavideo zum Bewerben seiner Plattform ins Netz gestellt hatte, wurde der DMVA als wirtschaftliche Waffe missbraucht. Universal Music hat die Löschung beantragt, ohne die Rechte zu besitzen. Megavideo war der gesamten Musik- und Filmbranche schon längere Zeit ein Dorn im Auge. Durch fehlende Ressourcen zur Kontrolle der tausenden Anträge auf Löschung, die jeden Tag versandt werden, werden dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Die meisten Plattformen veröffentlichen keine Informationen bezüglich der Anfragen.

"In den USA gibt es mit http://www.chillingeffects.org eine Organisation, die gegen den Missbrauch von Urheberrechten vorgeht. In Deutschland gibt es nichts Vergleichbares, da die Mittel fehlen. Auch wenn betroffene Inhalte meist auf US-Plattformen liegen, sollten deutsche Anbieter nicht ignoriert werden", so Spielkamp.

(Ende)
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