pte20111201025 Technologie/Digitalisierung, Medien/Kommunikation

Datenschutzklauseln: Lesen erfordert Uni-Bildung

Studie: Großteil der Websites vorhanden - Oft zu lang und kompliziert


Datenschutz im Netz: Komplizierte Richtlinien (Foto: pixelio.de, G. Altmann)
Datenschutz im Netz: Komplizierte Richtlinien (Foto: pixelio.de, G. Altmann)

San Francisco (pte025/01.12.2011/13:44) Eine von der US-Firma TRUSTe http://truste.com durchgeführte Analyse von Datenschutzrichtlinien auf Internetseiten hat ergeben, dass mittlerweile ein Großteil der US-Web-Angebote die Bestimmungen im Netz zur Verfügung stellen. Allerdings sind die Texte aufgrund ihrer Länge und Komplexität für den Durchschnittsuser kaum zu bewältigen. Dieses Problem betrifft nicht nur US-amerikanische Seiten. "Für den Großteil der Nutzer sind die Datenschutzbestimmungen nicht in vollem Umfang verständlich. Die Komplexität der Texte kommt daher, dass oft Passagen aus Gesetzestexten wortgleich übernommen werden", sagt Frank Jander von der Kedua GmbH http://datenschutzexperten.de gegenüber pressetext.

Persönliche Daten

97 Prozent der US-Internetseiten haben mittlerweile eine Datenschutzerklärung. 1998 waren es erst 14 Prozent. Das zeigt, dass das Thema Datenschutz parallel zur technischen Entwicklung an Relevanz gewonnen hat. Im deutschsprachigen Raum ist die Veröffentlichung von Datenschutzrichtlinien gesetzlich geregelt. "In Deutschland müssen alle Internetangebote, die personenbezogene Angaben über natürliche Personen sammeln, Richtlinien auf ihren Seiten veröffentlichen. In Österreich gilt das auch für juristische Personen", erklärt Jander. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Bestimmungen führt aber nicht zwangsläufig zu besser informierten Usern.

"Normalerweise werden die Texte bestenfalls überflogen und meistens überhaupt nicht gelesen", sagt Jander. Das mag auch an deren Struktur liegen. Die US-Analyse hat ergeben, dass die durchschnittliche Privacy Policy 2.464 Worte lang ist. Um sie zu lesen, braucht ein User im Schnitt zehn Minuten. Damit sie auch wirklich verstanden wird, müssen Nutzer über das Lese-Niveau von Studenten verfügen. Der durchschnittliche US-Bürger liest aber nur auf dem Niveau eines Highschool-Achtklässlers. "Datenschutzbestimmungen müssen viele Punkte erfassen. Das macht die Texte zwangsläufig kompliziert", erklärt Jander.

Fehlende Informationen

Die Untersuchung der Datenschutzrichtlinien in den USA hat ergeben, dass 31 Prozent der Internetseiten Nutzerdaten zu kommerziellen Zwecken mit Dritten teilen. 36 Prozent sammeln Standortdaten. Trotzdem bieten nur zwei Prozent der untersuchten Dienste eine für mobile Geräte optimierte Variante der Bestimmungen an. Da die Ermittlung von Standortdaten immer populärer wird, erscheint dieser Anteil besonders gering. Ganze 72 Prozent der begutachteten Richtlinien erlauben es Drittanbietern, die Bewegungen von Usern auf einer Seite nachzuvollziehen.

Einige Informationen werden den Usern gerne vorenthalten. 68 Prozent der Seiten geben nicht an, wie Accounts endgültig gelöscht werden können. "Auch in Deutschland findet man diese Information nicht überall. Allerdings hat hier jeder Nutzer ein Recht auf die Löschung seiner Daten. Dazu reicht eine einfache Aufforderung", so Jander. Auch Angaben über die Länge der Datenspeicherung gibt es in den USA in nur sieben Prozent der Fälle. In Deutschland kann diese Information in Form von Verfahrensverzeichnissen bei Unternehmen beantragt werden, wenn sie nicht ohnehin öffentlich zugänglich gemacht wird.

(Ende)
Aussender: pressetext.redaktion
Ansprechpartner: Markus Keßler
Tel.: +43-1-81140-305
E-Mail: kessler@pressetext.com
Website: www.pressetext.com
|