pte20111104028 in Business
Telekommunikationsgesetz: Wirbel durch Novelle
Politik und Hotline-Anbieter müssen noch Hausaufgaben machen
Berlin (pte028/04.11.2011/16:15)
Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes dürfen Hotline-Anbieter in Zukunft keine Entgelte für die Zeit mehr verlangen, die ihre Kunden bei einem Anruf in einer Warteschleife verbringen. Der Bundestag beschloss vergangene Woche eine weitrechende Regelung, die sowohl erste als auch weiterleitende Warteschleifen erfasst - und zwar für Festnetz- und Mobilanrufe gleichermaßen. Zudem gibt es künftig eine Ansagepflicht über die Wartezeit. Für die endgültige praktische Umsetzung hat die Call-Center-Branche zwölf Monate Zeit. Gut gemeint ist allerdings nicht immer gut gemacht, kritisiert Peter B. Záboji, Chairman des After Sales-Dienstleisters Bitronic http://bitronic.eu , gegenüber pressetext.
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