pte20110824029 Handel/Dienstleistungen, Medien/Kommunikation

Button gegen Internet-Abzocke gefordert

Neues Verbraucherschutzgesetz schützt vor Kostenfallen


Ein Button hilft Konsumenten zu ihrem Recht (Foto: pixelio.de, Gerd Altmann)
Ein Button hilft Konsumenten zu ihrem Recht (Foto: pixelio.de, Gerd Altmann)

Berlin (pte029/24.08.2011/16:49) Die Deutsche Bundesregierung hat heute, Mittwoch, in ihrer Kabinettssitzung einen Entwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Internet gebilligt. Damit sollen Firmen, die Online-Services gegen Entgelt anbieten, verpflichtend mehr Informationen zu den Kosten, Laufzeit, Lieferkosten und anderen wichtigen Eigenschaften ihres Produkts angeben. "Für die Verbraucher ist das ein Meilenstein", so Christian Fronczak von der Verbraucherzentrale Bundesverband http://www.vzbv.de/go/ gegenüber pressetext.

Web-Button bringt die Lösung

Laut VZBV seien in den letzten Jahren in Deutschland 5,4 Mio. Konsumenten in eine Kostenfalle getappt. Das wird jetzt anders: Künftig soll ein Button so angebracht werden, dass Verbraucher auf jeden Fall das Zustandekommen eines Vertrages "klar und deutlich" erkennen können. War das Bundesjustizministerium anfangs von etwa 190.000 betroffenen Betrieben in Deutschland ausgegangen, so rechnet die Bundesregierung mittlerweile mit knapp 280.000 Firmen. Die ursprünglich mit bis zu 50 Mio. Euro angenommene Last für die Betriebe wird sich also auch dementsprechend erhöhen.

Beweislast trifft Unternehmer

Da die Unternehmer die Verkaufssituation im Netz selbst wesentlich gestalten können, liegt es in ihrer Verantwortung, diese "einmaligen Anpassungen" vorzunehmen, so die Begründung der Bundesregierung. Konsumenten wird es erleichtert, gegen untergejubelte Verträge und versteckte Kosten vorzugehen, denn die Beweislast über den Vertragsabschluss wird ihnen abgenommen und auf die Unternehmer übertragen.

Kritik der Unternehmen

Wirtschaftliche Interessensvertretungen sprechen sich gegen den Entwurf aus und bezeichnen ihn als Überregulierung. Wer die Umstellung nicht rechtzeitig schafft, muss mit Abmahnungen und eventuellen Zusatzkosten rechnen, so der Deutsche Industrie- und Handelskammertag http://www.dihk.de/.

Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger verwies dagegen auf ständige Beschwerden von Konsumenten in den vergangenen Jahren und sieht in der Maßnahme einen wirksamen Schutz. Man werde demnächst auch gegen neue Abo-Fallen, die auf Smartphones ausgelegt sind, vorgehen.

(Ende)
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