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pte20090319027 in Business

Inzestprozess: "Medien blieb redaktionelle Informationsfreiheit verwehrt"

Österreichische Praxis im Umgang mit Journalisten kritisiert


St. Pölten (pte027/19.03.2009/12:17)

Der Inzestprozess von St. Pölten, bei dem heute, Donnerstag, bereits das Urteil gesprochen werden soll, hat nicht nur in Österreich eine breite Diskussion über die Freiheiten der Presse und die Persönlichkeitsrechte der Opfer ausgelöst. Im Mittelpunkt der Aufregung steht dabei vor allem die Entscheidung des Landesgerichtes St. Pölten, die Verhandlungen angesichts des erwarteten Medienansturms weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden zu lassen. "Natürlich ist das eine äußerst schwierige Gratwanderung zwischen der Informationspflicht der Medien und dem Schutz der Opfer, die nur jeweils konkret von Fall zu Fall entschieden werden kann", stellt Hendrik Zörner, Pressesprecher des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) http://www.djv.de , im pressetext-Interview fest. Auch in Deutschland habe es bereits Gerichtsverfahren gegeben, bei denen die Medien aus dem Gerichtssaal ausgeschlossen worden seien. "Im Sinne des Opferschutzes ist dieses Vorgehen auch nicht zu kritisieren. Die österreichische Praxis im aktuellen Fall scheint mir aber überaus rigide zu sein und würde in Deutschland sicherlich viel Kritik hervorrufen", so Zörner.

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