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pte20090130026 in Business

Google Adwords: BGH-Urteil lässt viele Fragen offen

Rechtsunsicherheit im Markenrecht bleibt - Strafen bis 1.500 Euro drohen


Karlsruhe/München (pte026/30.01.2009/13:55)

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe über drei Fälle der möglichen missbräuchlichen Verwendung von Markennamen im Rahmen von Google Adwords https://adwords.google.de/ sind weiterhin viele Fragen offen. "Mit den veröffentlichen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof leider nur einen Teil der erhofften Klärung in Sachen Google AdWords bringen können. Durch die Vorlage der wichtigsten Frage an den Europäischen Gerichtshof wird es sich noch einige Zeit hinziehen bis klar ist, ob eine Markenrechtsverletzung auch dann vorliegt, wenn ein Konkurrent die Marke des Mitbewerbers als Google Adword für seine Werbeanzeige verwendet. Da eine Entscheidung über die Frage der markenmäßigen Benutzung in der EU einheitlich ausfallen muss, ist diese Auslegung dem EuGH vorbehalten", sagt Verena Eckert von der IT-Recht-Kanzlei München http://www.it-recht-kanzlei.de , gegenüber pressetext.

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