pte20071005002 in Business
Sony BMG bezeichnet Musik-Privatkopien als Diebstahl
Chefanklägerin des Konzerns macht Durchschnittskunden zu Kriminellen
Duluth, Minnesota (pte002/05.10.2007/06:15)
Das Majorlabel Sony BMG http://www.sonybmg.com lässt mit einem besonders eigenwilligen Rechtsverständnis aufhorchen. Im Zuge eines File-Sharing-Verfahrens in den USA erklärte Sonys Chefanklägerin Jennifer Pariser im Zeugenstand, dass die Kopie eines gekauften Songs als Diebstahl anzusehen sei. "Sobald jemand eine Kopie eines Songs für sich selbst anfertigt, denke ich, können wir davon sprechen, dass er einen Song gestohlen hat", so Parisers Ausführungen vor Gericht. Folgt man dieser Haltung, wäre wohl jeder durchschnittliche Konsument, der jemals eine MP3-Datei gegen Bezahlung heruntergeladen, eine CD gekauft hat und die Musik auf einen mobilen Player überspielt hat, inzwischen ein Krimineller.
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