pte20070131020 in Business
Medien balancieren zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht
BGH: Niemand darf am Pranger stehen
Karlsruhe (pte020/31.01.2007/12:44)
Deutsche Medien bewegen sich bei der Berichterstattung häufig auf einem rechtlich ziemlich schmalen Grat. Denn sobald Personen mit Namen genannt werden, kann die Grenze zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht schnell verschwimmen. Die Gerichte müssen dann oft entscheiden, wo das eine aufhört und das andere anfängt, berichtet die Frankfurter Rundschau. Am Dienstag hat der Bundesgerichtshof (BGH) http://www.bundesgerichtshof.de dazu folgende Entscheidung getroffen: Wer durch seine berufliche Tätigkeit ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerät, darf grundsätzlich namentlich genannt werden. Allerdings nur dann, wenn er dadurch nicht an den Pranger gestellt wird.
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