pte20070130033 in Business
eBay verbietet virtuelle Güter
Second-Life-Gegenstände dürfen weiter versteigert werden
San Jose (pte033/30.01.2007/13:00)
eBay verbietet auf seinen Seiten Auktionen mit virtuellen Gegenständen. Dies betrifft den Verkauf von Figuren, Währungen, Waffen und Wertgegenständen aus Online-Games wie etwa World of Warcraft http://www.wow-europe.com/de oder City of Heroes http://de.cityofheroes.com , berichtet der Branchendienst Cnet. Ausgenommen von dem Verbot sind aber virtuelle Dinge aus der Parallelwelt Second Life. Ebay, das derzeit noch der größte Marktplatz für virtuelle Gegenstände ist, wolle, dass Verkäufer und Käufer wiederkommen und gute Erfahrungen auf der Website machen, so die Begründung des Online-Auktionärs. Der Handel mit virtuellen Gegenständen würde sich dann wohl vor allem auf die Website Internet Gaming Entertainment http://www.ige.com verlagern. Der Markt mit InGame-Gegenständen wird von Experten auf jährlich 250 Mio. bis 880 Mio. Dollar geschätzt.
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