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pte20061116033 in Business

Phishing-Schäden bleiben am Kunden hängen

Schiedsspruch nimmt Banken aus der Verantwortung


Berlin/Wien (pte033/16.11.2006/11:38)

In Deutschland hat es erstmals eine eindeutige Entscheidung zum Thema Phishing gegeben. Ein Ombudsmann der Volksbanken http://www.bvr.de erklärte in einem Schiedsspruch, dass Opfer von Phishing-Attacken selbst für den Schaden haften müssen. Wie die FTD berichtet, handelte es sich im konkreten Fall um einen Trojaner auf dem Rechner des Kunden, der eine Überweisung veranlasst hatte. Obwohl nachgewiesen wurde, dass die Transaktion gefälscht und ein illegales Softwareprogramm auf dem Computer installiert war, blieb das Opfer auf dem entstandenen Schaden sitzen. Der verantwortliche Ombudsmann Alfons van Gelder, argumentierte seine Entscheidung auf Basis der Vorgangsweisen bei Bankomatkarten-Missbrauch. Der so genannte Anscheinsbeweis spreche demnach dafür, dass der Kunde die Überweisung entweder selbst vorgenommen oder unverantwortlich mit den Zugangscodes hantiert habe.

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