pte20061019021 in Forschung
Gericht erlaubt Handel mit Second-Hand-Software
"Verbreitungsrecht hat sich nach Inverkehrbringen erschöpft"
Hamburg (pte021/19.10.2006/11:15)
Der Streit um den Wiederverkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist um ein Gerichtsurteil reicher geworden. Das Landgericht Hamburg hat nun bestätigt, dass der Handel mit gebrauchter Microsoft-Software ohne jede Einschränkung rechtmäßig ist. "Das Verbreitungsrecht von Microsoft an seiner Software habe sich durch deren Inverkehrbringen mit Zustimmung von Microsoft erschöpft", zitierte der obsiegende Händler usedSoft http://www.usedsoft.de aus der Urteilsbegründung des Landgerichts.
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