pte20060808023 in Business
Gewaltvideos: Strafrechtliche Handyfalle für Jugendliche
"Ermittlungsverfahren als Folge von Verbreitung"
Stuttgart (pte023/08.08.2006/12:30)
Die polizeiliche Kriminalprävention http://www.polizei-beratung.de/ der Länder und des Bundes verstärkt nun seine Warnungen gegen die Verbreitung von Gewalt- und Pornovideos via Handy. Derartige Verbreitungen können laut Polizei-Experten auch strafrechtliche Folgen für Schüler ab 14 Jahren haben, wenn sie solche Filme und Bilder mit verbotenen Inhalten an Minderjährige weiterzeigen würden. Horst Haug, Pressesprecher des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg http://www.lka-bw.de/ , bezeichnet die strafrechtlichen Folgen als notwendig. "Nach Beschlagnahmung des Handys wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wir wollen aufzeigen, dass die Verbreitung der Videos gesetzeswidrig ist", so Haug gegenüber pressetext.
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