pte20060408004 in Business
Jamba begrüßt Urteil gegen 0190er-Nummern
Klingelton-Anbieter sieht sich nicht betroffen
Berlin (pte004/08.04.2006/06:35)
Der Entertainment-Anbieter Jamba http://www.jamba.de sieht sich von dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) http://www.bundesgerichtshof.de zur Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendmedien nicht betroffen. Laut Urteilsspruch müssen die tatsächlich anfallenden Kosten bei Klingeltonwerbung angebeben werden, ein Verkauf über 0190-Nummern sei sittenwidrig. Jamba habe zu keinem Zeitpunkt mit dem Verfahren zu tun gehabt, da das Unternehmen 0190- und 0900-Nummern nicht zum Vertrieb seines Angebots nutze, heißt es seitens des Konzerns.
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