pte20050413045 in Business
Universal gewinnt gegen Johnny Hallyday
"Das Gericht hat ein Erdbeben in der Musikindustrie verhindert"
Paris (pte045/13.04.2005/15:55)
Ein Pariser Berufungsgericht hat die Klage des französischen Rockmusikers Johnny Hallyday (Bild) abgewiesen. Seine ehemalige Plattenfirma Universal Music http://www.universalmusic.fr behält somit die Rechte an sämtlichen Masteraufnahmen der zwischen 1961 und 2004 aufgenommenen Musiktitel des Künstlers sowie deren Vertrieb. "Das Berufungsgericht hat ein Erdbeben in der Musikindustrie verhindert", äußerte sich Herve Rony, Direktor des Verbandes der phonographischen Herausgeber in Frankreich (Snep) http://www.disqueenfrance.fr , sichtlich erleichtert über die Entscheidung.
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