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pte20060202002 in Forschung

Wiederverkauf von Softwarelizenzen ist rechtswidrig

Landgericht München sieht Verstoß gegen Urheberrecht


München (pte002/02.02.2006/06:20)

In einem Urteil stellte das Landgericht München I http://www.justiz.bayern.de/lgmuenchen1 fest, dass der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen rechtswidrig ist. Das Gericht folgt damit dem Anliegen von Oracle International Corp. http://www.oracle.com . Das Unternehmen hatte das Verfahren zur einstweiligen Verfügung gegen den Münchner Softwareanbieter usedSoft http://www.usedsoft.de angestrengt, der sich auf den Handel mit gebrauchter Software spezialisiert hat.

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