Web-Flugpreiswerbung von Volotea rechtswidrig
Airline zeigte Flugpreise an, die nur für Mitglieder des kostenpflichtigen Bindungsprogramms galten
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Volotea-Flieger: vzbv gewinnt Klage gegen Fluggesellschaft (Bild: volotea.com/de)
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Berlin (pte019/17.06.2026/12:30)
Die Airline Volotea darf online nicht mit Flugpreisen werben, die nur für Mitglieder ihres kostenpflichtigen Kundenbindungsprogramms gelten. Das Landgericht Berlin hat der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) stattgegeben. Die strittige Flugpreiswerbung verstoße gegen eine EU-Verordnung.
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