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pte20080319019 in Forschung

Vorratsdaten - Verfassungsgericht schränkt Verwendung ein

Behörden dürfen Informationen nur bei schweren Straftaten abfragen


Karlsruhe/Berlin (pte019/19.03.2008/12:20)

Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat heute, Mittwoch, das Gesetz zur Speicherung von Telefonverbindungsdaten zum Teil außer Kraft gesetzt. Die Informationen sollen zwar weiterhin gespeichert werden, ein Zugriff auf diese Daten ist jedoch nur in Verbindung mit Ermittlungen bei schweren Straftaten zulässig, urteilen die Verfassungsschützer. Kritiker der Vorratsdatenspeicherung zeigen sich über den Etappensieg erfreut. "Es ist eine salomonische Entscheidung, das Bundesverfassungsgericht gibt sich Mühe bedacht und überlegt zu reagieren", kommentiert Ricardo Cristof Remmert-Fontes, Sprecher des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) http://www.vorratsdatenspeicherung.de , gegenüber pressetext die Entscheidung.

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