pta20250820005
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

HT5 AG
: Verlängerung der definitiven Nachlassstundung bis 25. Februar 2026

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Hochdorf (pta005/20.08.2025/07:00 UTC+2)

Das Bezirksgericht Hochdorf hat auf Antrag des Sachwalters Transliq AG die definitive Nachlassstundung für die HT5 AG bis am 25. Februar 2026 verlängert. Die Nachlassstundung dient der geordneten Fortführung des Betriebs und der Umsetzung der laufenden und bereits kommunizierten Sanierungsmassnahmen.

Ziel ist es, dass die Bilanz im vierten Quartal 2025 saniert ist und das Unternehmen danach aus der Nachlassstundung entlassen werden kann. Weitere Informationen werden veröffentlicht, sobald wesentliche Meilensteine erreicht sind.

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Investoren & Medien

HT5 AG
Alexandre Müller ​​​​​​​
+41 43 268 32 31

contact@ht5.ch

Über HT5 AG

HT5 ging aus der ehemaligen HOCHDORF-Gruppe hervor und befindet sich seit März 2025 in definitiver Nachlassstundung. Das Unternehmen ist an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange unter dem Kürzel HT5 und der ISIN: CH0024666528 kotiert. Die Aktionäre und Obligationäre von HT5 stimmten einer Sanierung mittels Schulden-zu-Eigenkapital-Umwandlung zu. Dieser Prozess sowie das Ende der Nachlassstundung sollen bis zum vierten Quartal 2025 abgeschlossen sein. Im Anschluss strebt HT5 als sanierte Gesellschaft mit substanziellen Verlustvorträgen einen Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen an, um dieses mittels eines sogenannten "Reverse Takeovers" an die Schweizer Börse zu bringen. HT5 wird von einem Verwaltungsrat mit umfangreicher Kapitalmarkterfahrung geleitet. Weitere Informationen sind unter www.ht5.ch zu finden.

(Ende)

Aussender: HT5 AG

Bellevuestrasse 27
6280 Hochdorf
Schweiz
Ansprechpartner: Andreas Leutenegger
E-Mail: contact@ht5.ch
Website: www.ht5.ch
ISIN(s): CH0024666528 (Aktie)
Börse(n): SIX Swiss Exchange
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