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pte20000720025 in Leben

Verfassungsexperte kritisiert "erzwungenen" Selbstbehalt für Ordensspitäler

Bei Neuregelung gleichberechtigte Partnerschaft gefordert


Wien (pte025/20.07.2000/13:13)

Die Finanzierung der gemeinnützigen und öffentlichen Ordensspitäler ist in einem Gutachten als verfassungswidrig erkannt worden. Das hat heute, Donnerstag, Verfassungsexperte Heinz Mayer http://www.univie.ac.at/juridicum/institute/mayer/index.ht in einem Pressegespräch erklärt.Im Rahmen der beginnenden Verhandlungen über eine Neuordnung der Spitalsfinanzierung fordern die betroffenen Krankenanstalten dieses Verfassungsgutachten zu berücksichtigen.

Denn die derzeitige Rechtslage führe dazu, dass der Gesetzgeber Leistungen zu einem Preis erzwinge, der die Kosten nicht decke. Die privaten Ordensspitäler werden daher zu einem "Selbstbehalt" gezwungen, erklärt Mayer. "Eine solche Rechtslage vernichtet Vermögen und gefährdet damit in erheblicher Weise die wirtschaftliche Existenz der betreffenden Einrichtung," erklärt Mayer. Die Ordensspitäler drohen mir einem Gang zum Höchstgericht, falls sie bei der Neuregelung der Spitalsfinanzierungen nicht als gleichberechtigte Partner behandelt werden.

Die 48 Ordensspitäler in Österreich verfügen über 12.000 Betten und betreuen jährlich 1,3 Mio. Patienten. Gemeinnützige private Spitäler erbringen 17,8 Prozent aller Pflegeleistung. Österreichweit verfügen sie über 16,8 Prozent aller Betten, verursachen aber nur 12,1 Prozent der Kosten. (im) (Ende)
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