pte20000720025 in Leben
Verfassungsexperte kritisiert "erzwungenen" Selbstbehalt für Ordensspitäler
Bei Neuregelung gleichberechtigte Partnerschaft gefordert
Wien (pte025/20.07.2000/13:13)
Die Finanzierung der gemeinnützigen und öffentlichen Ordensspitäler ist in einem Gutachten als verfassungswidrig erkannt worden. Das hat heute, Donnerstag, Verfassungsexperte Heinz Mayer http://www.univie.ac.at/juridicum/institute/mayer/index.ht in einem Pressegespräch erklärt.Im Rahmen der beginnenden Verhandlungen über eine Neuordnung der Spitalsfinanzierung fordern die betroffenen Krankenanstalten dieses Verfassungsgutachten zu berücksichtigen.
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