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pts20091021040 in Leben

Verbot der ärztlichen Medikamentenabgabe

Bundesrat will gegen das Volk, die Patienten und die Kantone ankämpfen


St. Gallen (pts040/21.10.2009/17:00)

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Revision des Heilmittelgesetzes lanciert. Darin fordert er auch ein Verbot der ärztlichen Medikamentenabgabe. Eine solche Forderung greift in kantonale Hoheiten ein, widerspricht dem Willen der Bevölkerung in 17 Deutschschweizer Kantonen und verteuert das Gesundheitswesen!

Geht es nach dem Willen des Bundesrates, so soll nach dem heutigen Beschluss den Ärzten die Abgabe von Medikamenten in Zukunft vollends oder zumindest örtlich verboten werden. Wer also zur Konsultation eine Arztpraxis aufsucht, der erhält bei Bedarf eines Medikaments nurmehr ein Rezept, das irgendwo in einer Apotheke eingelöst werden soll. Egal, in welchem körperlichen, seelischen und psychischen Zustand sich der Patient befindet. Auch dann, wenn der Patient weder fahren noch gehen kann. Als Argument nennt der abtretende Bundesrat Couchepin, dass die Ärzte keine "Doppelrolle" inne haben dürften. Fakt ist aber, dass die Ärzte die volle Verantwortung für die Therapie und Heilung zu vertreten haben. Wieso sollen sie ihren Patienten dann keine Medikamente abgeben dürfen? Zumal in jeder anderen Dienstleistung, wie beispielsweise im Autoreparaturgewerbe, nach der "Diagnose" die "Therapie" mit entsprechenden Ersatzteilen ausgeführt wird. Beim Arzt ist es nicht anders. Das Medikament gehört zum Arzt wie das Stethoskop. Und zwar in Notfällen ebenso wie im Alltag!

Kantone und Bevölkerung wollen die ärztliche Medikamentenabgabe!
Der heutige Beschluss ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht zahlreicher kranker Menschen, sondern auch ein Eingriff in kantonale Hoheitsrechte. Die heutige Gesetzgebung überlässt es den Kantonen, selber über die Abgabe von Medikamenten zu entscheiden. In 17 Deutschschweizer Kantonen dürfen Ärzte heute in Notfällen und im Alltag Medikamente abgaben. Im Kanton Zürich wurde diese Meinung in den letzten zehn Jahren bereits drei Mal vom Volk gutgeheissen. Auch in anderen Kantonen fanden diesbezügliche Abstimmungen und Gesetzesrevisionen statt. Die Patienten wollen die beliebte, günstige, praktische und sichere Versorgung mit Medikamenten durch ihren behandelnden Arzt haben. Und zwar nicht nur in einem abgelegenen Dorf, sondern überall und in ihrer unmittelbaren Nähe. Der Bund stellt sich deshalb mit diesem Vorschlag - der nachweislich keine Kostenersparnisse bringt - gegen die Kantone, die dortige Bevölkerung und die Patienten.

Verbot entbehrt jeder Logik!
Der Bundesrat will über 3500 Ärzten die Medikamentenabgabe verbieten, während Drogerien, Versandapotheken, Apotheken, Internetanbieter und neuerdings sogar Detailhändler dies tun dürfen. Gerade in einer Zeit, in der vor einer Pandemie gewarnt wird, sollen die Ärzte in ihren Praxen nicht mehr Medikamente abgeben dürfen. Die Argumentation entbehrt jeder Logik, zumal die Ärzte die Wirkungen und Nebenwirkungen der Medikamente bei ihren Patienten aufgrund der Krankengeschichte, der Diagnose und der Erfahrung am besten kennen. Wer die ärztliche Medikamentenabgabe im Notfall und im Alltag verbieten will, der setzt letztlich willentlich die Gesundheit zahlreicher Menschen sowie die breite Versorgung mit lebenswichtigen Medikamenten aufs Spiel. In letzter Konsequenz hiesse dieser Vorschlag, dass Medikamente ganz grundsätzlich nur noch von Apothekern oder Detailhändlern abgegeben werden dürfen. Diese müssten dann auch im Rega-Helikopter mitfliegen, an der Unfallstelle präsent sowie während der Operation und am Krankenbett im Spital anwesend sein. Denn auch dort findet - wie übrigens auch in der Apotheke bei niederschwelligen Krankheiten - die kritisierte "Doppelrolle" statt.

Teure Apothekenmonopole
Auch bezüglich der Kosten geht dieser Vorschlag in die falsche Richtung. Die Medikamentenkosten pro versicherte Person sind nämlich in jenen Kantonen am günstigsten, in denen die ärztliche Medikamentenabgabe zulässig und gut vertreten ist. Andererseits sind überall dort, wo heute Apothekenmonopole für verschreibungspflichte Medikamente bestehen, die Kosten am höchsten. Und dies lässt sich nicht mit unterschiedlichen kulturellen Gewohnheiten oder Arztbesuchen begründen, wie dies das BAG jüngst versuchte. Die Zahlen der Arztbesuche sprechen nämlich eine andere Sprache. Mit der Einführung der Leistungsorientierten Abgabem (LOA) in Apotheken sind heute zudem hohe Zuschläge zu zahlen, die beim Arzt allesamt wegfallen. Erwähnt sei hierbei auch, dass nur mehr rund die Hälfte der Apotheken in privaten Händen steht. Die andere Hälfte sind Grossverteiler oder Apothekenketten.

Referendum steht im Raum!
Die Ärzteschaft nimmt den bundesrätlichen Vorstoss mit grossem Befremden zu Kenntnis. Sie wird mittels einer klaren Argumentation darlegen, warum dieser Vorstoss verfehlt ist und warum er gegen die Interessen der Patienten und zahlreicher Kantone verstösst. Sollte dieser Vorstoss letztlich die parlamentarische Beratung dennoch überstehen, darf mit einem Referendum gerechnet werden.

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