pte20000417015 in Leben
Urteil verbietet heimliche Bespitzelung am Arbeitsplatz
Auch E-Mails für Vorgesetzte tabu
Braunschweig (pte015/17.04.2000/11:47)
In der Diskussion über die Bespitzelung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz hat es in Braunschweig erstmals ein gerichtliches Verbot gegeben. Die Kontrolle der Computer- und Internet-Nutzung der Angestellten durch die Geschäftsführung mit Hilfe spezieller Überwachungs-Software ist nun zumindest in Deutschland http://www.bmj.bund.de gesetzeswidrig.
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