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pte20090505041 in Forschung

Urheberrechtsabgabe: PC-Käufer erhalten Geld zurück

Abgaben müssen auf der Rechnung jedoch ausgewiesen sein


Wien (pte041/05.05.2009/15:50)

Endkunden, die seit Anfang 2006 einen neuen Computer angeschafft haben, können die beim Kauf entrichtete Reprografievergütung zurückverlangen. Der Oberste Gerichtshof hat die Urheberrechtsabgabe auf Computer im Februar gekippt. Wenden müssen sich die Konsumenten dabei an die Händler, die nach Vorlage der Rechnung die Vergütung zurückbezahlen müssen. "Wir haben in einer Vereinbarung mit der Wirtschaftskammer Österreich die Modalitäten für die Rückerstattung festgelegt. Jeder Händler, der die Vergütung bezahlt hat, kann sie zurückfordern", erläutert Gernot Schödl, stellvertretender Geschäftsführer der Literar Mechana http://www.literar.at , im Gespräch mit pressetext.

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