Totenbeschau in Niederösterreich: Wenn Angehörige für Versorgungslücken bezahlen
St. Pölten/Neulengbach/Wien (pts007/05.11.2026/09:25)
Todesfeststellung per Video: Lichtblick fordert verlässliche Untersuchungen, klare Zuständigkeiten und Schutz vor vermeidbaren Mehrkosten.
Die Angst, lebendig begraben zu werden, hat einen Namen: Taphephobie. Sie führte einst zur Entwicklung von Sicherheitssärgen, bei denen eine Schnur mit einer Glocke über dem Grab verbunden war. Wer im Sarg erwachte, sollte damit auf sich aufmerksam machen können. Heute muss Sicherheit durch eine gewissenhafte medizinische Untersuchung gewährleistet werden. Für Jörg Bauer, Geschäftsführer von Lichtblick Bestattung, stellt sich deshalb eine aktuelle Frage: Wie zuverlässig funktionieren Todesfeststellung und Totenbeschau in Niederösterreich – und wer bezahlt, wenn die Abläufe versagen?
"Ich habe in Niederösterreich selbst zweimal erlebt, dass ein Arzt den Leichnam im Rahmen seiner Untersuchung nicht einmal berührt hat. Solche Beobachtungen erschüttern mein Vertrauen in die praktische Durchführung", berichtet Bauer. Er fordert eine nachvollziehbare Überprüfung der Untersuchungsqualität und der Einhaltung gesetzlicher Fristen.
Abholung ist noch keine Freigabe zur Bestattung
Das NÖ Bestattungsgesetz ermöglicht nach einer ärztlichen Todesfeststellung den Abtransport an einen geeigneten Ort, bevor die eigentliche Totenbeschau erfolgt. Diese bleibt verpflichtend und muss unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden nach Erhalt der Todesfallanzeige durchgeführt werden. Sie dient der Feststellung des eingetretenen Todes und der Todesursache sowie der Prüfung auf mögliches Fremdverschulden.
Bauer berichtet aus seiner beruflichen Praxis jedoch von schwer erreichbaren zuständigen Ärzten und Fällen, in denen diese Frist überschritten werde. "Eine gesetzliche Frist hilft Angehörigen wenig, wenn niemand verfügbar ist, der sie einhält. Die Organisation muss auch am Wochenende und an Feiertagen funktionieren."
In Wien ist der Ablauf anders geregelt: Vor Eintreffen des Totenbeschauarztes darf eine verstorbene Person nur auf Anordnung des Magistrats vom Sterbe- oder Fundort weggebracht werden. Die Wiener Durchführungsverordnung schreibt zudem ausdrücklich die Untersuchung auf Lebenszeichen, das Entblößen und die Feststellung des sicheren Todes vor.
Zusätzliche Transporte und Liegegebühren belasten Familien
Besonders kritisch sieht Bauer Abläufe in Pflegeheimen. Nach seinen Erfahrungen werde bei fehlenden Kühlmöglichkeiten teilweise ein örtlicher Bestatter zur Abholung eingeschaltet, bevor Angehörige verständigt wurden oder selbst ein Unternehmen beauftragen konnten. Die Totenbeschau erfolge in solchen Fällen erst am Aufbewahrungsort.
Die ärztliche Todesfeststellung ermöglicht zwar die erste Abholung, ersetzt aber nicht die Totenbeschau und die darauf beruhende Freigabe zur weiteren Überführung durch den zuständigen örtlichen Totenbeschauer. Für die reguläre Weiterüberführung ist die auf Grundlage der Totenbeschau ausgestellte Todesbescheinigung erforderlich.
"Solange diese Freigabe fehlt, können wir die verstorbene Person nicht regulär aus der Sterbegemeinde weiterüberführen. Ist der zuständige Totenbeschauer nicht erreichbar, wird eine örtliche Zwischenlagerung notwendig – mit zusätzlichen Kosten für Abholung, Aufbewahrung und einen späteren weiteren Transport", erklärt Bauer.
Entscheidet sich die Familie für einen anderen als den zunächst eingeschalteten Bestatter, können somit bereits Kosten entstanden sein, bevor sie ihren eigenen Auftrag erteilt hat.
"Diese Mehrkosten entstehen nicht durch Wünsche der Angehörigen, sondern durch gesetzliche Vorgaben und eine Organisation, die deren rechtzeitige Erfüllung nicht zuverlässig sicherstellt. Die Familien bezahlen für Wartezeiten und zusätzliche Wege, die sie weder verursacht noch beauftragt haben", kritisiert Bauer.
Telemedizin braucht überprüfbare Sicherheitsstandards
Notruf Niederösterreich dokumentiert seit September 2024 ein Pilotprojekt zur telemedizinischen Todesfeststellung. Diese ersetzt die gesetzlich vorgeschriebene Totenbeschau nicht. Bauer sieht das Verfahren kritisch und fordert die Offenlegung der Untersuchungsstandards, Verantwortlichkeiten und Qualitätssicherung.
"Für mich ist eine Videoverbindung allein keine ausreichende Sicherheitsgarantie. Welche Untersuchungen erfolgen tatsächlich vor Ort, wer führt sie durch und wer trägt die Verantwortung? Diese Fragen müssen nachvollziehbar beantwortet werden."
Gesetzliche Vorgaben dürfen keine Kostenfalle schaffen
Lichtblick fordert eine verlässlich organisierte Totenbeschau, die frühzeitige Verständigung der Angehörigen und die Berücksichtigung ihrer Bestatterwahl. Zusätzliche Leistungen und die damit verbundenen Kosten müssten transparent kommuniziert werden.
"Das Land muss seine gesetzlichen Regeln und die praktische Versorgung gemeinsam betrachten. Wer bestimmte Abläufe vorschreibt, muss auch gewährleisten, dass sie rechtzeitig funktionieren. Organisatorische Versäumnisse dürfen nicht auf Kosten trauernder Familien gehen", sagt Bauer.
Sein Fazit fällt deutlich aus: "Eine Gesetzgebung, die Abläufe vorgibt, ohne deren verlässliche Umsetzung sicherzustellen, braucht eine Überarbeitung. Angehörige dürfen weder die finanziellen Folgen schlechter Organisation tragen noch an der Sorgfalt einer Todesfeststellung zweifeln müssen. Wenn die von mir beobachteten Mängel nicht abgestellt werden, ist der erste gravierende Skandal aus meiner Sicht nur eine Frage der Zeit."
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