pte20030610041 in Forschung
TKG-Novelle kommt nicht mehr rechtzeitig
Vertragsverletzungsverfahren und Schadenersatzprozesse wahrscheinlich
Wien (pte041/10.06.2003/17:05)
Die aufgrund einer EU-Richtlinie erforderliche Novelle des österreichischen Telekommunikations-Gesetzes wird nicht mehr rechtzeitig zu Stande kommen. Selbst für den Fall friktionsfreien Fortschreitens des Gesetzwerdungsprozesses kann eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt frühestens am 28. Juli erfolgen. Die bereits seit langem bekannte EU-Frist ist jedoch der 25. Juli.
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