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pte20000604002 in Leben

Telefonieren im Auto europaweit uneinheitlich geregelt

Strafen für Übertretungen sind unterschiedlich


München (pte002/04.06.2000/09:15)

Das Telefonieren im Auto ist in Europa nach wie vor nicht einheitlich geregelt. Auch wenn nicht überall verboten, so seien lange Handy-Gespräche im Auto ohne Freisprecheinrichtung gefährlich, betont der deutsche Autofahrer-Club ADAC. http://www.adac.de Während das Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung in Großbritannien und in Finnland erlaubt ist, verbieten dies neben Österreich auch Dänemark, Frankreich, Italien, Polen, Norwegen, Portugal, Slowenien, Spanien, Slowakei, Ungarn und die Schweiz. Belgien, Deutschland, die Niederlande, Schweden und Tschechien hingegen bereiten ein Verbot erst vor. Unterschiedlich sind auch die Strafen für Übertretungen dieser Gesetze.

Während man beispielsweise in der Slowakei für das Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung mit umgerechnet 98 Schilling am wenigsten bestraft wird, wird man in Polen mit 17.600 Schilling zur Kasse gebeten. Dazwischen liegen Österreich mit 300, Portugal mit 344, Frankreich mit 492, Dänemark mit 598, Slowenien mit 739, die Schweiz mit 880, Italien mit 1.700, Spanien mit 8.300 und Norwegen mit 8.800 Schilling als Strafe. In Ungarn hingegen wird nach ADAC-Angaben je nach Einzelfall entschieden, wie hoch die Strafe ausfällt.

Der ADAC empfiehlt, auch in Ländern, in denen das Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung (noch) erlaubt ist, aus Sicherheitsgründen die Installation einer solchen oder das Rechts-Ran-Fahren, sofern man im Auto telefonieren will oder muss. Aber auch in diesen Ländern gebe es Probleme mit dem Staatsanwalt, wenn ein Unfall nachweislich durch Funken beim Fahren entsteht. Nach den Straßenverkehrs-Gesetzen aller Länder verstoße das nämlich gegen die Sorgfaltspflicht am Steuer. (ticker) (Ende)
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