Tee mit Gesundheitswerbung: Heiße Versprechen
Verbraucherzentrale Bundesverband deckt Tricks der Hersteller auf und kritisiert Irreführungen
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Tees auf dem Prüfstand: Produkte täuschen oft Verbraucher (vzbv.de, Nicole Schöppler) |
Berlin (pte015/12.12.2025/12:30)
Laut einer neuen Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) werben herkömmliche Tees teils gesundheitsbezogen, unter Umständen sogar krankheitsbezogen. Den Konsumentenschützern nach müssen gesundheitsbezogene Aussagen jedoch zugelassen sein. Krankheitsbezogene Werbung sei bei einem Tee, der nicht als Arzneitee verkauft wird, verboten.
"Immunschutz" ist fragwürdig
"Wenn ein Kräutertee im Supermarkt mit dem Namen 'Immunschutz' verkauft wird, erwarten Verbraucher eine nachgewiesene Wirkung der Kräuter auf das Immunsystem. Doch häufig steckt hinter solchen Namen ein Marketing-Trick", sagt vzbv-Projektkoordinatorin Stephanie Wetzel.
Um mit der gesundheitlichen Wirkung werben zu dürfen, würden Hersteller dem Tee beispielsweise Vitamin C zusetzen - gerade genug, damit der Tee den verkaufsfördernden Claim tragen könne. Dieser beziehe sich dann nur auf das zugesetzte Vitamin, die Kräuter und Früchte seien nur schmückendes Beiwerk.
34 Tees mit Gesundheitsbezug
Das vzbv-Projekt Lebensmittelklarheit hat 34 Tees im Sortiment großer Märkte identifiziert, die auf ihrer Schauseite eine gesundheitsbezogene Aussage enthielten. Davon wurden den meisten Tees (21 von 34) Vitamine, Mineralstoffe oder Melatonin zugesetzt, um mit einem zugelassenen Claim werben zu dürfen.
Neben einzelnen zugesetzten Stoffen, zum Beispiel Vitamin B6, sind den Experten nach immer auch Kräuter oder Früchte auf der Schauseite der Verpackung abgebildet. Produktnamen und Abbildungen könnten Verbrauchern den Eindruck vermitteln, dass die Tees insgesamt die beworbene Wirkung hätten.
Kritisch wird es laut dem vzbv, wenn Tees, die als Lebensmittel im Handel verkauft werden, durch einen Krankheitsbezug den Charakter von Arzneimitteln vorspiegeln. Bei knapp jedem achten der untersuchten Tees (vier von 34) war das aus Sicht der Konsumentenschützer der Fall.
Die Produkte könnten somit den Eindruck vermitteln, sie würden bei konkreten gesundheitlichen Beschwerden wie etwa Halsschmerzen oder Harnwegsinfekten helfen. Solche Aussagen seien bei Lebensmitteln nicht erlaubt.
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