pte20000530035 in Forschung
Steiermark will Genehmigungspflicht für Handymasten
Ortsbild und Landschaftsschutz sollen gewahrt bleiben - Beschlussfassung noch vor Sommerpause angestrebt
Graz (pte035/30.05.2000/15:47)
Das Bundesland Steiermark will der unbeschränkten Errichtung von Handymasten ein Ende setzen. Künftig sollen die Masten nach dem Steiermärkischen Baugesetz genehmigungspflichtig sein. Durch die Einbindung in behördliche Bauverfahren soll das Ortsbild und der Landschaftsschutz gewahrt bleiben. Eine diesbezügliche Regierungsvorlage bringt die Landesregierung http://www.steiermark.at über Antrag von FPÖ-Landtagsklubobfrau Magda Jost-Bleckmann in den Steiermärkischen Landtag ein. Die Gesetzesänderung soll noch vor der Sommerpause beschlossen und Anfang August in Kraft treten.Die Errichtung von Antennen- und Funkanlagen ist derzeit ab einer Höhe von fünf Metern lediglich anzeigepflichtig, ansonsten gänzlich bewilligungsfrei. Durch die Baugesetznovelle ist nicht nur die Mitwirkung der Behörde bei der Aufstellung solcher Anlagen vorgesehen, sondern umfasst auch die rechtzeitige Information der betroffenen Anrainer. Im Bauverfahren können daher auch diese ihre Interessen geltend machen und im Falle einer Baubewilligung unter Umständen Rechtsmittel ergreifen. In erster Instanz ist der Bürgermeister, in zweiter Instanz der Gemeinderat zuständig. "Unser Antrag richtet sich nicht gegen Handys, sondern soll den Anrainern ein Mitspracherecht einräumen", so Ronald Rödl, Presserefernt von Jost-Bleckmann, im Gespräch mit pressetext.austria. Einen Widerspruch zu dem vom Bund geregelten Telekommunikationsgesetz sieht Rödl in der Gesetzesvorlage nicht. (rk) (Ende)
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