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pte20000530035 in Forschung

Steiermark will Genehmigungspflicht für Handymasten

Ortsbild und Landschaftsschutz sollen gewahrt bleiben - Beschlussfassung noch vor Sommerpause angestrebt


Graz (pte035/30.05.2000/15:47)

Das Bundesland Steiermark will der unbeschränkten Errichtung von Handymasten ein Ende setzen. Künftig sollen die Masten nach dem Steiermärkischen Baugesetz genehmigungspflichtig sein. Durch die Einbindung in behördliche Bauverfahren soll das Ortsbild und der Landschaftsschutz gewahrt bleiben. Eine diesbezügliche Regierungsvorlage bringt die Landesregierung http://www.steiermark.at über Antrag von FPÖ-Landtagsklubobfrau Magda Jost-Bleckmann in den Steiermärkischen Landtag ein. Die Gesetzesänderung soll noch vor der Sommerpause beschlossen und Anfang August in Kraft treten.

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