pte20050909013 in Forschung
Serentschy: EuGh-Urteil nicht 1:1 vergleichbar
RTR: Schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken
Wien (pte013/09.09.2005/11:34)
Gestern, Donnerstag, hat der Europäische Gerichtshof (EuGh) in einem Urteil die Handymastensteuer grundsätzlich erlaubt. Der niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll wertete den EU-Spruch im pressetext-Interview (http://www.pte.at/pte.mc?pte=050908041 ) als Niederlage für die Mobilfunkbetreiber. Vizekanzler Hubert Gorbach will dagegen weiter gegen die geplante Abgabe angehen. pressetext sprach mit Georg Serentschy (Bild), dem Chef der österreichischen Regulierungsbehörde RTR http://www.rtr.at , über die Auswirkungen des Urteils auf Österreich und die Rolle der RTR.
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