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Vorsorge Beratung 3A

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13.08.2026 - 08:30 | Bürgerkommission für Menschenrechte
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ptp20260813021 in Leben

Säule 3a nachzahlen: Neue Regel eröffnet 2026 erstmals eine zweite Chance


Mehr Flexibilität bei der Vorsorge (Foto: Unsplash)
Mehr Flexibilität bei der Vorsorge (Foto: Unsplash)

Rotkreuz (ptp021/13.08.2026/08:05)

Seit 2026 können verpasste Einzahlungen in die Säule 3a erstmals nachträglich ausgeglichen werden. Betroffen sind Beitragslücken ab dem Jahr 2025. Künftig sind Nachzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich. Vorsorge Beratung 3A erklärt, wer davon profitiert, welche Grenzen gelten und warum neben der Steuerersparnis auch die spätere Auszahlung berücksichtigt werden sollte.

Verpasste 3a-Einzahlungen sind nicht mehr automatisch verloren

Bis Ende 2025 galt bei der Säule 3a ein striktes Jahresprinzip: Wer den möglichen Beitrag nicht vollständig einzahlte, konnte die Differenz später nicht mehr nachholen.

Seit dem 1. Januar 2026 ist das anders. Beitragslücken, die ab 2025 entstehen, können unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich geschlossen werden. Langfristig sind Einkäufe bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich.

Das schafft insbesondere für Personen mit schwankendem Einkommen, hohen ausserordentlichen Ausgaben oder beruflichen Veränderungen mehr Flexibilität.

2026 kann erstmals eine Lücke aus 2025 geschlossen werden

Wichtig ist: Frühere Beitragslücken vor 2025 können nicht nachbezahlt werden. Im Jahr 2026 ist deshalb erstmals ein Einkauf für eine nicht vollständig ausgeschöpfte Einzahlung aus 2025 möglich.

Voraussetzung ist unter anderem, dass im betreffenden Beitragsjahr und im Jahr des Einkaufs ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen vorhanden war beziehungsweise vorhanden ist. Zudem muss zuerst der reguläre Beitrag des laufenden Jahres vollständig einbezahlt werden.

Für Angestellte mit Pensionskasse beträgt der Maximalbetrag Säule 3A 2026 CHF 7'258. Selbstständige ohne Pensionskasse können bis zu 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens beziehungsweise maximal CHF 36'288 einzahlen.

So funktioniert die Nachzahlung

Hat eine angestellte Person im Jahr 2025 beispielsweise nur CHF 3'000 statt der möglichen CHF 7'258 eingezahlt, besteht eine Lücke von CHF 4'258. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann diese Differenz 2026 zusätzlich zum regulären Jahresbeitrag nachbezahlt werden.

Der Einkauf erhöht das Vorsorgekapital und kann grundsätzlich im Jahr der Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Damit wird eine verpasste Einzahlung nicht mehr zwingend zu einer dauerhaften Vorsorgelücke.

Steuerersparnis und Auszahlung gemeinsam betrachten

Die neue Regel ist steuerlich interessant, sollte aber nicht isoliert betrachtet werden. Wer zusätzliches Kapital in die Säule 3a einzahlt, erhöht auch das später auszuzahlende Vorsorgevermögen.

Beim Bezug wird 3a-Kapital separat besteuert. Je nach Wohnkanton, Höhe des Kapitals und weiteren Vorsorgebezügen können sich erhebliche Unterschiede ergeben.

Deshalb lohnt es sich, bereits beim Aufbau die späteren Säule 3A-Steuern bei Auszahlung mitzudenken. Mehrere Konten und gestaffelte Bezüge können Teil einer langfristigen Steuerplanung sein.

Säule 3a bleibt gebundene Vorsorge

Trotz der neuen Flexibilität bleibt die Säule 3a gebunden. Das Kapital kann grundsätzlich erst im Rahmen der gesetzlichen Bezugsregeln verwendet werden. Wer kurzfristig auf sein Erspartes zugreifen möchte, benötigt deshalb möglicherweise zusätzlich eine flexible Vorsorgelösung.

Der Unterschied Säule 3a und 3b liegt vor allem darin, dass die Säule 3a steuerlich begünstigt, dafür aber stärker gebunden ist. Die Säule 3b bietet mehr Freiheit, jedoch ohne denselben direkten Steuerabzug bei der Einzahlung.

Besonders interessant bei schwankendem Einkommen

Von der neuen Nachzahlungsmöglichkeit profitieren vor allem Selbstständige, Personen mit variablem Einkommen oder Erwerbstätige, die in einzelnen Jahren finanziell weniger Spielraum hatten. Statt eine Beitragschance endgültig zu verlieren, können sie eine entstandene Lücke später teilweise oder vollständig ausgleichen.

Trotzdem sollte die Nachzahlung nicht als Grund dienen, Einzahlungen bewusst aufzuschieben. Wer früh vorsorgt, profitiert länger von Zinsen oder möglichen Kapitalmarktrenditen.

Vorsorge Beratung 3A empfiehlt deshalb, bestehende Einzahlungen und Beitragslücken regelmässig zu überprüfen und die neue Möglichkeit in eine langfristige Vorsorge- und Steuerplanung einzubinden.

Die wichtigste Neuerung für 2026 lautet damit: Eine verpasste Einzahlung in die Säule 3a ist nicht mehr automatisch verloren. Wer seine Beitragslücken kennt und rechtzeitig plant, kann die neue Regel gezielt für den Aufbau seiner privaten Vorsorge nutzen.

(Ende)
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