pte20000330004 in Leben
Reisebüros:"Hintergrundinformation bleibt hinter Prospektfotos versteckt"
"Konsument" kritisiert ungenaue Produktauszeichnung
Wien (pte004/30.03.2000/09:15)
Tester des "Konsument" http://www.konsument.at suchten für die April-Ausgabe des Magazins verschiedene Reisebüros auf und beurteilten danach den Wahrheitsgehalt der Angaben in den bunten Prospekten mit der Realität vor Ort. Das Fazit ergab, dass nur wenige Berater die Kundenwünsche in Eigeninitiative erfragten."Der potenzielle Urlauber sollte seine Wünsche daher konkretisieren und bereits vor dem Besuch im Reisebüro genau wissen, wie, wo und um wie viel Geld er die Ferien verbringen will", rät das Konsumenten-Magazin. Am besten wäre es, nach einem Spezialisten zu fragen, der über die Katalogangaben hinaus Informationen geben könne und der sowohl die Hotelanlage als auch die Gegend genauer kenne, schreibt die Zeitung.
Viele Büros verrechnen auch Buchungsgebühren, das falle bei der Preisauskunft gern unter den Tisch. Dabei lohne es sich nachzufragen, da die Gebühren bis zu 180 Schilling pro Person betragen können. Auch der Test von zwei Restplatzbörsen fiel sehr erstaunlich aus: Die angebotenen Pauschalreisen waren zwar preisgünstig, aber verglichen mit den Angeboten der Reisebüros nicht die billigsten. Die Recherchen vor Ort ergaben, dass die Prospektangaben zwar großteils nicht falsch seien, dass aber eine große Bandbreite an Möglichkeiten bei Lage und Ausstattung zulässig sei: Beispielsweise waren Pool-Landschaften großflächig und phantasievoll gestaltet oder auch unterdimensioniert. Auf enorme Gegensätze stießen die Tester bei den Sportanlagen: bestens gepflegte standen verwahrlosten gegenüber.
Entbehrlich seien auch die häufig angebotenen Versicherungspakete bei Pauschalreisen. Dabei seien viele Versicherungen überflüssig, weil die potenziellen Schäden bereits durch Kreditkarten-Versicherungen abgedeckt sind. Als wirklich empfehlenswert wurde jedoch eine Storno- oder Reiserücktrittsversicherung, bei teuren Fernreisen auch eine Reiseabbruchversicherung eingestuft. Das gleiche gelte auch für den Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Als sinnlos wurde auch die Gepäcksversicherungen eingestuft: wegen der geringen Deckung und auf Grund der vielen Ausnahmen erübrige sich diese.
Auch Unfallversicherungen bieten nur wenig Schutz, da die Deckungssumme meist niedrig ist und der Versicherer erst ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 50 Prozent zahlt. Der Konsument soll vor Abschluss solcher Versicherungen die bereits bestehenden Versicherungsverträge durchforsten, da im Fall des Falles die Leistung nur einmal in Anspruch genommen werden könne.
Rückfragehinweis: VKI-Abt. Dienstleistung, Frau Gabriele Riener, Tel. (01) 588 77-203 (Ende)
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