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pte20050727017 in Forschung

OGH: Auskunftspflicht für Internet-Provider

Grundsatzentscheidung für die Bekämpfung von Online-Piraten


Wien (pte017/27.07.2005/10:59)

Internet-Provider haben bei Gesetzesverstößen ab sofort Auskunft über Namen und Adressen der User zu erteilen. Dies gilt sowohl bei statischen als auch bei dynamischen IP-Adressen. Mit dieser Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) http://www.ogh.gv.at in Österreich eine wesentliche Hilfe für die Bekämpfung von Filesharing aber auch anderer Rechtsverletzungen im Internet getroffen.

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