pte20070508032 in Forschung
Oberster Gerichtshof stoppt Keyword-Missbrauch auf Google
Österreichisches Urteil als Präzedenzfall für ganz Europa
Wien (pte032/08.05.2007/13:53)
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine folgenreiche Entscheidung im Bereich Keyword-Advertising und Google gefällt. Das österreichische Höchstgericht untersagt den Kauf und die Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe, um bei Suchergebnissen von Google vor den eigentlichen Inhaber der Marke gereiht zu werden. "Mit diesem Beschluss hat sich erstmals ein Höchstgericht im deutschsprachigen Raum mit der Unzulässigkeit von Keyword-Advertising auseinandergesetzt", erklärt Axel Anderl, Rechtsanwalt bei Dorda Brugger Jordis http://www.dbj.at , der die klagende Partei vertreten hat. "Da die Wechselwirkung gerade im IT-Recht sehr groß ist, gehe ich davon aus, dass die Entscheidung auch für Deutschland bzw. ganz Europa als Präzedenzfall dienen wird", so der IT-Rechtsexperte im pressetext-Interview.
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