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pte20051128019 in Forschung

Netgear einigt sich mit US-Klägern

Datenraten unter Alltagsbedingungen nicht zu erreichen


Santa Clara (pte019/28.11.2005/10:46)

Der Netzwerkspezialist Netgear http://www.netgear.com hat sich im Rahmen einer Sammelklage in den USA bezüglich Geschwindigkeitsangaben auf Netgear-Produkten außergerichtlich geeinigt. Netgear soll gegen Verbraucherschutzgesetze und Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb in Kalifornien verstoßen haben, so die Anklage. Die auf den WLAN-Produkten angegebenen Durchsatzraten würden unter Alltagsbedingungen nicht zu erreichen sein.

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