pta20220325024
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

PRICAP Venture Partners AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hamburg (pta024/25.03.2022/16:00 UTC+1) PRICAP Venture Partners AG, Hamburg

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 28. April 2022, um 10:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der
Thomas J. C. Matzen GmbH
Rothenbaumchaussee 54
20148 Hamburg

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 (1. September 2019 bis 31. August 2020) nebst Lagebericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

2. Verwendung des Bilanzverlustes 2019 / 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2019 / 2020 in Höhe von EUR 124.268 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 / 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 / 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 / 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 / 2021 zu wählen.

6. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der PRICAP Venture Partners AG, Hamburg, auf Zapato Holding GmbH, Wien (Hauptaktionär), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. des Aktiengesetzes (AktG) (Squeeze-Out)

Nach § 327a AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 870.000,00 und ist eingeteilt in 870.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Die Zapato Holding GmbH ist der unmittelbare Eigentümer von 837.727 Stückaktien. Zudem hält die Lautrec Holding AG, Schweiz, eine 100 %ige Tochter der Zapato Holding GmbH, 30.193 Stückaktien. Die von der Lautrec Holding AG gehaltenen Aktien werden der Zapato Holding GmbH gemäß §§ 327a Abs. 2, 16 Abs. 2 und 4 AktG zugerechnet. Damit ist Zapato Holding GmbH der unmittelbare und mittelbare Eigentümer von 867.920 Stückaktien der Gesellschaft und Hauptaktionär im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Zapato Holding GmbH hat mit Schreiben vom 18. Januar 2021 ein Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an die Gesellschaft gerichtet, die Hauptversammlung der Gesellschaft solle über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Zapato Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Zapato Holding GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

"Auf Zapato Holding GmbH, mit Sitz in Wien, eingetragen unter 59572g im österreichischen Firmenbuch, werden die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären, §§ 327a ff. AktG, übertragen. Zapato Holding GmbH zahlt dafür eine Barabfindung in Höhe von EUR 0,96 je Stückaktie.

Falls das zuständige Gericht in einem Verfahren nach § 327f AktG rechtskräftig eine höhere Barabfindung festsetzt oder sich Zapato Holding GmbH in einem Vergleich zur Abwendung oder Beendigung eines solchen Verfahrens gegenüber einem ausgeschiedenen Aktionär zu einer höheren Barabfindung verpflichtet oder Zapato Holding GmbH von sich aus eine höhere Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen durch die Übertragung ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre gewährt."

Die Höhe der Barabfindung wurde durch den Hauptaktionär auf Grundlage einer durch die ESC Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg) durchgeführten Unternehmensbewertung festgesetzt. Zapato Holding GmbH hat für die Hauptversammlung der Gesellschaft in einem schriftlichen Bericht die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die nbs partners audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Am Sandtorkai 41, 20457 Hamburg) als vom Landgericht Hamburg gemäß Beschluss vom 9. Februar 2021 zum Az.: 415 HKO 11/21 gerichtlich ausgewähltem und bestelltem Prüfer geprüft und bestätigt.

Die von der Zapato Holding GmbH zu zahlende Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu verzinsen.

Die Zapato Holding GmbH hat dem Vorstand der Gesellschaft gemäß § 327b Abs. 3 AktG die Erklärung der Hamburger Sparkasse AG übermittelt, durch welche die Hamburger Sparkasse AG die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtungen von der Zapato Holding GmbH übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister der Gesellschaft unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der PRICAP Venture Partners AG, Neuer Wall 44, 20354 Hamburg, folgende Dokumente zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:

* Festgestellter Jahresabschluss 2019 / 2020;

* Lagebericht des Vorstandes 2019 / 2020;

* Bericht des Aufsichtsrates 2019 / 2020;

* Festgestellter Jahresabschluss 2018 / 2019;

* Lagebericht des Vorstandes 2018 / 2019;

* Festgestellter Jahresabschluss 2017 / 2018;

* Lagebericht des Vorstandes 2017 / 2018;

* Entwurf des Übertragungsbeschlusses;

* Bericht des Hauptaktionärs gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG samt Gutachten der ESC Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; sowie

* Prüfungsbericht gemäß § 327c Abs. 2 Sätze 2 bis 4 AktG der nbs partners audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der PRICAP Venture Partners AG zur Einsichtnahme ausgelegt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch Bevollmächtigte - werden gemäß § 18 der Satzung der PRICAP Venture Partners AG die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre zugelassen. Zur besseren Planung der Hauptversammlung bitten wir darum, uns die persönliche Teilnahme oder eine Bevollmächtigung bis spätestens Donnerstag, den 14. April 2022, anzukündigen. Diese Ankündigung und etwaige Gegenanträge sowie Wahlvorschläge können der Gesellschaft unter der Telefaxnummer

+49 (40) 49 21 91 05

übersandt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz der Textform.

Hamburg, im März 2022

PRICAP Venture Partners AG

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: PRICAP Venture Partners AG
Rothenbaumchaussee 54
20148 Hamburg
Deutschland
Ansprechpartner: PRICAP Venture Partners AG
E-Mail: cherzog@pricap.de
Website: www.pricap.de
ISIN(s): - (Sonstige)
Börse(n): -
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