Netflix-Werbung auf Bestell-Button unzulässig
vzbv-Klage stattgegeben - Hinweis auf Gratismonat lenkt von späteren Kosten für Abonnement ab
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Netflix: Werbung auf Bestell-Button verboten (Foto: pixabay.com, jgryntysz) |
Berlin/Los Gatos (pte016/13.03.2020/12:30) Das Berliner Kammergericht verbietet dem US-Streaming-Riesen Netflix http://netflix.com , auf seinem Bestell-Button für Abos Werbung für einen Gratismonat zu machen. Während der erste Monat auf Netflix tatsächlich kostenlos ist, wird der Service daraufhin unbefristet und kostenpflichtig. Einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) http://vzbv.de zufolge werden Kunden durch die Werbung in die Irre geführt und wissen nicht über die anfallenden Kosten Bescheid.
"Zahlungsverpflichtung erkennen"
"Der Bestell-Button wurde vom Gesetzgeber unter anderem deswegen eingeführt, um Verbrauchern besonders vor Augen zu führen, ab welchem Zeitpunkt sie einen kostenpflichtigen Vertrag im Internet abschließen. Bei einer Vielzahl von Angeboten war das früher nicht besonders deutlich, weswegen Verbraucher mit Verträgen konfrontiert waren, die sie gar nicht abschließen wollten", erklärt Heiko Dünkel, Leiter des Teams Rechtsdurchsetzung beim vzbv, gegenüber pressetext.
Netflix habe jedoch auf dem Bestell-Button mit dem Hinweis auf den Gratismonat zusätzliche Informationen untergebracht, die nach Auffassung des Gerichtes nicht zulässig waren. "Ein Bestell-Button muss so gestaltet sein, dass Verbraucher eindeutig erkennen, dass sie mit einem Klick eine Zahlungsverpflichtung eingehen. Zusätzliche Werbebotschaften haben darauf nichts zu suchen", so Dünkel.
Klausel für Preisänderung verboten
Dem Gerichtsurteil zufolge kann Netflix auch außerhalb des Buttons auf Sonderangebote aufmerksam machen. Solange der Klick auf den Bestell-Knopf mit einem kostenpflichtigen Abo in Verbindung steht, darf das Unternehmen nur darauf aufmerksam machen. Jeder Zusatz könne Nutzer von den Kosten ablenken und in die Irre führen.
Neben der Werbung auf dem Bestell-Button verbietet das Kammergericht Netflix auch eine Klausel in den Nutzungsbedingungen, mit der sich das Unternehmen das Recht einräumte, das Abo-Angebot und die Preise für den Streaming-Dienst jederzeit zu ändern. In dieser Klausel war kein Hinweis darauf enthalten, welche Faktoren Preisänderungen bestimmen. Dem Kammergericht zufolge könne Netflix dadurch die Preise beliebig ändern.
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