Sicherheitslücke von EE und Three entlarvt
Sprachbox der Mobilfunkanbieter mithilfe von VoIP-System gehackt
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Handy: Sprachbox mit Internet-Telefonie gehackt (Foto: pixelio.de/U. Mulder) |
London/Luzern/Wien (pte002/29.04.2014/06:05) Hacker haben aufgrund einer Sicherheitslücke der Mobilfunkanbieter EE http://ee.co.uk und Three http://three.com mittels VoIP unerwünschten Zugriff auf Internet-Telefonie sowie Sprachbox-Nachrichten. Die Schwachstelle ist im Zuge der Recherche des britischen Nachrichtenportals The Register vom Journalisten Simon Rockman entlarvt worden. Während der Mobilfunkbetreiber EE den Systemfehler nach Veröffentlichung der Ergebnisse bereits behoben hat, ist Three noch immer gefährdet.
Journalisten im Fokus
"Illegales Abhören privater Mailboxen zählt nicht zu den journalistischen Praktiken, sondern ist ein Gesetzesverstoß. Wenn dieser dazu dient, Sicherheitslücken aufzudecken, dann ist ein Weg zu finden, der dies ohne die Verletzung der Privatsphäre ermöglicht", erklärt Franz C. Bauer, Vorsitzender der österreichischen Journalistengewerkschaft in der GPA-djp http://gpa-djp.at , im Interview mit pressetext.
Die Antwort, ob eine solche Recherche-Praktik ihre Berechtigung habe, sei eine doppeldeutige. "Einerseits lassen heute sehr viele Menschen in allen möglichen Foren zum Teil höchstpersönliche Informationen über sich selbst. Gleichzeitig unterschreiben sie Petitionen und Ähnliches, um zum Beispiel Google Street View zu begrenzen", erklärt Marken-Experte Thomas Otte http://brand-consulting.com gegenüber pressetext.
Der Fachmann beschreibt den Zwiespalt: "Die Fragen sind nun diese: Legen sich Journalisten eine etwas strengere, mit anderen Worten, ethischere Haltung zu, wenn es um Praktiken zur Erlangung von Informationen geht? Also eine Haltung, die man von Google Street View fordert. Oder machen sie bei der massenhaften fröhlich-bigotten Indiskretion auf allen Kanälen mit?", stellt Otte in den Raum.
"In der Jurisprudenz gibt es ein Bild: Die Früchte des verbotenen Baumes. Danach dürfen Beweismittel, die mit illegalen Methoden erlangt wurden, bei Gericht nicht verwendet werden. Anders ausgedrückt: Rechtsbruch 'aus gutem Grund' wie beispielsweise 'unser Wohl' ist aus gutem Grund verboten", so Oette. Zudem hätten Journalisten eine Vorbildfunktion und trügen mit Veröffentlichungen Verantwortung.
Vodafone und O2 nicht anfällig
Wird die Sprachbox mithilfe eines VoIP-Services wie Skype abgerufen, geht das System davon aus, dass es sich bei dem Anrufer um den Besitzer des jeweiligen Smartphones handelt, wodurch der Posteingang automatisch geöffnet wird. Versuche, die Systeme der Mobilfunkanbieter Vodafone http://vodafone.com und O2 http://o2.co.uk zu überlisten, sind jedoch gescheitert. Die Hacker-Angriffe sind entweder durch die Pin-Abfrage oder Unterbrechungen abgewehrt worden.
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