Social Media während Scheidungsverfahren riskant
Unvorsichtige Online-Einträge häufig Beweismittel
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Teure Verfahren: Internet als Risiko (Foto: pixelio.de, Thorben Wengert) |
Wien (pte023/24.08.2012/13:31) Einträge in sozialen Medien oder sonstigen Online-Foren spielen bei Scheidungen immer häufiger eine Rolle als Beweismittel. Von ausgedruckten Facebook-Postings, die den Noch-Ehepartner mit einer neuen Liebschaft im Urlaub zeigen, bis zu online verbreiteten Anfeindungen müssen sich die Richter heute mit belastendem Material aus dem Internet befassen. Unvorsichtige Online-Postings können den Interessen der Verfasser in einem Scheidungsverfahren durchaus schaden, sowohl finanziell als auch in Sorgerechtsfragen, wie die Huffington Post berichtet.
Neuer Trend
"Heute spielen Facebook und Co in Scheidungsverfahren häufig eine zentrale Rolle. Das war vor ein paar Jahren noch nicht der Fall. Die Menschen gehen online sehr unvorsichtig mit Informationen um. Oft gibt es etwa Fotos, die Untreue dokumentieren. Das Schlechtmachen des Ex-Partners ist eigentlich kein Problem, da jeder seriöse Anwalt seinen Mandanten rät, das zu unterlassen", sagt Scheidungsanwalt August Schulz von der Kanzlei Dr. Walter & Dr. Peter Mardetschläger http://scheidungsanwalt-wien.at gegenüber pressetext. In den USA komt es hingegen häufig vor, dass scheidende Ehepartner sich im Netz gegenseitig beschimpfen.
Das kann unter Umständen sogar weitere Klagen nach sich ziehen. "Bei uns machen Ex-Ehepartner sich eher nach der Scheidung schlecht. Das hat es auch vor den sozialen Netzwerken schon gegeben, wenn ein Ex zum Beispiel Kopien der Scheidungsurteile in der Nachbarschaft oder dem Büro des früheren Partners verteilt hat", so Schulz. Selbst wenn die verbreiteten Anschuldigungen der Wahrheit entsprechen, kann ein unüberlegter Online-Kommentar negative Folgen haben. Bekommt ein Arbeitgeber mit, dass sein Angestellter ein unzuverlässiger Tunichtgut ist, kann das beispielsweise die Karriere beeinträchtigen.
Genervte Richter
Zudem sehen die meisten Richter es nicht gerne, wenn eine Partei schlechtes Benehmen an den Tag legt. Da das Internet nicht vergisst, können selbst kleine Kinder irgendwann nachlesen, was ihre Eltern während einer Scheidung geschrieben haben.
Aber auch unanstößige Postings können vor Gericht Konsequenzen haben. Neben den erwähnten Fotos mit neuen Liebschaften kann auch ein Urlaubsfoto eines angeblich mittellosen Ehepartners Bände sprechen und Alimente-Forderungen untermauern. In den USA verbieten Richtern den Eheleuten in prominenten Prozessen mittlerweile sogar, öffentlich über das Verfahren zu sprechen.
"Ich empfehle meinen Mandanten einen vorsichtigen Umgang mit Information. Internet, SMS, E-Mail, schlecht geschützte Computer, Tagebücher und vieles andere kann vor Gericht als Beweis verwendet werden", erklärt Schulz.
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