pte20120818004 in Leben

Hollywood-Polizei führt Ermittlungen gegen Briten

Betreiber eines Link-Portals zu vier Jahren Haft verurteilt


Gefängnis: Vier Jahre Haft für Webseiten-Betreiber (Foto: flickr.com/pearce)
Gefängnis: Vier Jahre Haft für Webseiten-Betreiber (Foto: flickr.com/pearce)

Northumbria/Hamburg (pte004/18.08.2012/06:15) In Großbritannien wurde der Betreiber der Webseite "Surf the Channel", Anton Vickerman, zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil der Richters lautet "Verschwörung zum Betrug". Der 38-Jährige stellte Links zu illegalen Downloads zur Verfügung und verdiente sich damit eine goldene Nase. Das brisante an der Angelegenheit ist, dass der mutmaßliche Betrüger nicht von der britischen Justiz verfolgt wurde, sondern von einer Urheberrechtsorganisation aus den USA. Der Verurteilte kündigte am Dienstag an, in Berufung zu gehen.

US-Anwälte führten Ermittlungen

Anwälte der "Federation Against Copyright Theft" (FACT) haben den Fall gegen Vickerman sorgfältig vorbereitet und ihn letztendlich in die Hände der britischen Justiz gebracht. Die britische Staatsanwaltschaft wollte gegen Vickerman eigentlich nicht vorgehen. Deshalb entschloss sich die US-Filmindustrie selbst einzugreifen. Rechtlich sind die Anwälte aus Hollywood auf der sicheren Seite, denn das britische Rechtssystem ermöglicht es privaten Personen oder Organisationen strafrechtliche Ermittlungen durchzuführen, solange sie selbst dafür bezahlen und die letztendliche Exekution den staatlichen Organen überlassen.

Vickerman hat mittlerweile eine Stellungnahme veröffentlicht, in der er die Vorgehensweise der FACT als rechtlose Verschwörung beschreibt. Er attackiert auch den Richter, den er als "Dummkopf" bezeichnet, der die Thematik nicht verstanden habe. Außerdem unterstellt er der britischen Justiz, dass sie von der FACT kontrolliert worden sei und in sein Haus ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss eingedrungen wurde. "Ich weiß, dass die Ermittlungen von der FACT durchgeführt wurden und auch Zeugen von deren Anwälten vernommen wurden. Der ganze Fall wurde von der FACT durchgezogen. Die Polizei von Northumbria hat dabei nur eine Nebenrolle gespielt", so Vickerman.

Keine Folgen für Konsumenten

"Derjenige, der die Webseite betreibt, macht sich nach deutschem Recht auf jeden Fall strafbar. Wenn jemand mit den Werken anderer hunderttausende Euro verdient, denke ich, dass man ihn nicht davon kommen lassen sollte. Ich halte aber fest, dass sich der Nutzer, der auf einen Link zu einem illegalen Download klickt, definitiv nicht strafbar macht", sagt Rechtsanwalt Alexander Wachs http://dr-wachs.de von der "Initiative Abmahnwahn" im pressetext-Interview.

Es gibt dem Experten zufolge ein Urteil des Landesgerichts Leipzig, das eine andere Meinung vertritt. Der breite Konsens unter Anwälten sei aber, dass Konsumenten vor strafrechtlichen Folgen ausgenommen sind. Wachs sieht auch grundlegende Unterschiede zwischen den Rechtssystemen in Deutschland und Großbritannien. "In Deutschland kann die GEMA Ermittlungen nur anstoßen, nicht aber führen. Außerdem muss die Staatsanwaltschaft objektiv sein und auch Entlastungen prüfen", so der Fachmann.

Fälle häufen sich

Laut offiziellen Angaben konnte Vickerman durch Werbeeinblendungen auf seiner Webseite bis zu 65.000 Euro im Monat verdienen. Den Höhepunkt erreichte das Portal Ende 2009, als täglich mehrere hunderttausende Nutzer registriert wurden.

Im Mai dieses Jahtes wurde der Gründer des Link-Portals "Kino.to" vom Landgericht Leipzig zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem muss er an die Staatskasse bis zu 3,7 Mio. Euro zahlen, die er über seine spanische Firma mit Werbung verdient hat. Der bekannteste Protagonist der Internet-Piraten ist aber Kim Dotcom, der sich derzeit im Rechtsstreit mit den USA befindet. Im Januar hatten US-Strafverfolger Server und Konten seiner Firma "Megaupload" schließen lassen. Der Wohnsitz des Deutschen in Neuseeland wurde von Polizisten gestürmt. Er selbst und sechs Geschäftspartner wurden festgenommen.

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