pte20120619020 in Leben

Neue Offenlegungspflicht: Webseiten unter Druck

Gesetzesänderung in Österreich bringt neue Pflichten und hohe Strafen


Transparenz im Netz: Änderung des Mediengesetzes (Foto: pixelio.de, G. Altmann)
Transparenz im Netz: Änderung des Mediengesetzes (Foto: pixelio.de, G. Altmann)

Wien (pte020/19.06.2012/13:59) Mit 1. Juli 2012 treten in Österreich Änderungen des Mediengesetzes in Kraft. Unter anderem enthalten die Neuerungen eine Verschärfung der Offenlegungspflichten für Medien. Sie sollen "lückenlose Transparenz im Hinblick auf jegliche Art und rechtliche Ausgestaltung der direkten oder indirekten 'Beteiligung' an einem Medieninhaber schaffen". Betroffen sind allerdings nicht nur Medien, sondern auch Newsletter und Webseiten. Ausnahmen von den strengen Auflagen gibt es lediglich für "kleine" Unterfangen, die keine redaktionellen Inhalte veröffentlichen.

"Problematisch wird es vor allem für große Konzerne, deren Struktur kaum abbildbar ist. Für kleinere Unternehmen ist der Aufwand geringer. Beachten müssen die Regelung aber auch kleine Betreiber. Impressumsfehler werden oft von Mitbewerbern angezeigt. Die hohen Strafen sind ein zusätzlicher Grund, die eigene Seite zu prüfen", sagt eine Medienrechtsexpertin gegenüber pressetext.

Imperium schlägt zurück

Die Änderungen des Mediengesetzes sollen insgesamt für mehr Transparenz im österreichischen Presse-Wesen sorgen. Neben der verschärften Offenlegungspflicht soll mit einem neuen Medientransparenzgesetz auch die Vergabe von Inseraten nachvollziehbarer gestaltet werden. Die neuen Verordnungen sind auch eine Reaktion auf zwielichtige Strukturen in Teilen der österreichischen Medienlandschaft. Spekulationen über Parteibeteiligung an Medien, undurchsichtige Inseratenvergabe durch die Parteien und die bis vor kurzem nicht durchschaubare Eigentümerstruktur einer sehr erfolgreichen Gratis-Zeitung haben in Zusammenhang mit den jüngsten Korruptionsskandalen den Stein ins Rollen gebracht.

Ab 1.Juli dieses Jahres müssen die Eigentümerverhältnisse lückenlos offengelegt werden. Für alle direkt oder indirekt beteiligten Personen sind die jeweiligen Eigentums-, Beteiligungs-, Anteils- und Treuhandverhältnisse publik zu machen. Das gilt auch für Stuftungen und stille Teilhaber. Am Medieninhaber beteiligte Gesellschaften müssen ihre Eigentümer-Struktur ebenfalls komplett offenlegen. Es kommen also eine ganze Menge an Informationen dazu, was gerade für große Konzerne einen nicht unerheblichen Mehraufwand bedeutet. Die Verschleierung von Besitzverhältnissen ist dafür künftig kaum mehr möglich.

Hohe Strafen

Bei Verletzungen der Offenlegungspflicht können künftig Geldsstrafen von bis zu 20.000 Euro verhängt werden, zehn Mal so viel wie bisher. Zusätzlich wird es möglich, Übertretungen als unlauteren Wettbewerb zu interpretieren und zu verfolgen. Das erhöht den Druck auf die Betreiber von Webseiten und Newslettern, die ebenfalls von der Novelle betroffen sind. Ausnahmen gibt es nur für "kleine" Webseiten. Die Definition ist allerdings etwas schwammig. Als klein gelten jene Seiten, die keine redaktionellen Inhalte publizieren.

"Früher handelte es sich eher um einen Kavaliersdelikt. Jetzt werden auch die Grundstrafen steigen, das tut schon weh. Auch Privatpersonen können betroffen sein, wenn sie etwa politische Kommentare veröffentlichen", so die Fachfrau.

Webseiten von Unternehmen, die nur der Präsentation dienen und einen Webshop beinhalten, müssen lediglich den Namen der Firma, den Unternehmensgegenstand und den Sitz des Medieninhabers angeben. Sobald der Betreiber aber beispielsweise selbstverfasste Texte oder Inhalte von Dritten einstellt, die geneigt sind, die öffentliche Meinung zu beeinflussen, muss eine umfassende Offenlegung erfolgen. Wie restriktiv die Gerichte die neuen Gesetze interpretieren, wird sich im Juli zeigen. "Eine Prognose zu erstellen, ist schwierig. Die Auslegung wird sehr einzelfalllastig erfolgen", so die Expertin.

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