Huffington Post: US-Gericht weist Blogger-Klage ab
Geforderter Anspruch auf Teil des Verkaufserlöses abgeschmettert
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Dollar-Noten: Blogger ohne Recht auf Beteiligung (Foto: pixelio.de/R. Sturm) |
New York (pte004/02.04.2012/06:15) Die Klage der Blogger der Huffington Post, ein Drittel des Verkaufserlöses einzustreichen, wurde von einem US-Gericht abgeschmettert. Bei der Forderung handelt es sich um 105 Mio. Dollar. Die Begründung der Richter: Niemand habe die Blogger dazu gezwungen, unbezahlt Inhalte für die Website zu liefern. Durch die Veröffentlichung hätten sie bereits das bekommen, was sie sich hätten erwarten dürfen. Geldleistungen seien das allerdings nicht gewesen.
Unbezahlte Mitarbeit akzeptiert
Der Aktivist Jonathan Tasini hatte die Klage der rund 9.000 Blogger angeführt. Eigenen Angaben nach hat allein er in über fünf Jahren 216 Beiträge geliefert. Seiner Ansicht nach ist der Wert der Huffington Post durch derartige Mitarbeit unabhängiger Blogger entstanden. Mitgründerin Arianna Huffingtion habe jedoch alleine davon profitiert.
Die Blogger hätten sich jedoch auch nie ernsthaft Geldleistungen erwartet, so die Argumentation des Gerichts. Wiederholt hätten sie bewusst zugestimmt, unbezahlt zu arbeiten. Aus diesem Grund fehle nun jegliche Grundlage für einen Prozess. "Es ist das elektronische Äquivalent zu einem Leserbrief an einen Redakteur", so John Coffee, Professor an der Columbia Law School http://law.columbia.edu .
Kläger wollen zweiten Anlauf wagen
Der Unmut über das Urteil ist groß, denn die Richter argumentieren: "Man wird durch die Publikation belohnt, nicht durch Bezahlung." Tasini und sein Anwalt wollen sich jedoch nicht mit der Entscheidung zufrieden geben und suchen nun nach neuen Rechtsmitteln, um die Klage vor Gericht zu bringen. Von Seiten des Eigentümers AOL http://aol.com gab es bislang keinen Kommentar zu der Ablehnung der Blogger-Klage.
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