Wertvolle Weihnachtspakete wollen versichert sein
Doppeltes Sende-Aufkommen zum Fest erhöht Risiko eines Verlusts
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Weihnachtsgeschenke: kommen oft verspätet an (Foto: pixelio.de/Ruth Rudolph) |
München/Potsdam (pte017/20.12.2011/13:15) Immer wieder kommt es vor, dass Pakete auf ihrer Reise verloren gehen. Gerade zu Weihnachten ist die Gefahr besonders hoch. Ist der Wert des Paketes über 500 Euro, empfehlen Experten, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen.
"Während unterm Jahr etwa drei Mio. Pakete versendet werden, verdoppelt sich diese Zahl um Weihnachten", erklärt Eva Kirchesch, Pressesprecherin der Deutschen Post http://deutschepost.de gegenüber pressetext. Laut ihren Angaben gibt es im Vergleich zum Vorjahr sogar eine Steigerung im Versand von Paketen.
Risiko liegt beim privaten Versender
"Der zu leistende Schadenersatz der Deutschen Post AG beträgt laut deren AGB maximal 500 Euro", erklärt Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg http://vzb.de gegenüber pressetext. Gesetzliche Haftungshöchstgrenzen betragen 9,41 Euro pro Kilogramm Gewicht. Entgelt für die Fracht wird noch extra verrechnet.
Bei einer Paketversendung handelt es sich um einen Vertrag zugunsten Dritter. "Grundsätzlich trägt immer der Verkäufer das Risiko des Versandes. Versandversicherungen nutzen insoweit nur dem Verkäufer. Denn aufgrund des Frachtvertrages müsste er gegen den Beförderer vorgehen, welcher seine Haftung aber per AGB beschränken kann", so Schaarschmidt. Bei privaten Sendungen allerdings reist es auch auf Gefahr des Versenders.
Österreicher und Deutsche spendabel
Der Gesellschaft für Konsumforschung zufolge ist die Kauflust der Deutschen trotz Krise stark ausgeprägt. Die Österreicher geben dieses Jahr rund 50 Mio. Euro allein für Geschenkspapier aus. Das hat eine Studie des Meinungsforschungsinstitut Marketagent.com http://marketagent.com ergeben. Experten empfehlen daher bei Paketdienstleistern vor Absendung des Paketes die Haftungshöchstgrenzen zu erfragen beziehungsweise die AGBs zu lesen.
Wird das Paket beschädigt, so ist die Differenz des Wertes vor und nach der Beschädigung ausschlaggebend. Sowohl der Empfänger als auch der Versender haben die Möglichkeit den Schadenersatz zu machen, wenn das Paket zu spät geliefert, beschädigt oder verloren gegangen ist. Anbieter wie die Deutsche Post haften allerdings nur, wenn Personen, die der Post zuzurechnen sind, fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.
Letzte Möglichkeit für rechtzeitiges Christkind
Nach Meinung von Schaarschmidt gibt es keine Garantie, dass die Post pünktlich zum 24. Dezember liefert. Er spricht von Anspruchslosigkeit. "Was Anbieter wie Amazon anbieten, stellt keine Garantie der Post gegenüber den Verbrauchern dar." Innerhalb Deutschlands hat man noch die Möglichkeit, bis zum 22. Dezember mittags Päckchen und Pakete bei der Deutschen Post abzugeben, damit sie pünktlich am 24. Dezember unter dem Weihnachtsbaum liegen.
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