pte20110616001 in Leben

Facebook-Eklat ruiniert britischen Drogenprozess

Geschworene "chattete" mit Angeklagter - Bis zu zwei Jahre Haft


Facebook-Verstoß: Noch steht ein Urteil aus (Foto: flickr.com/Tim Pearce)
Facebook-Verstoß: Noch steht ein Urteil aus (Foto: flickr.com/Tim Pearce)

London (pte001/16.06.2011/06:00) Soziale Netzwerke wie Facebook sind heute aus dem kommunikativen Alltag der Menschen nicht mehr wegzudenken. In Großbritannien hat diese Entwicklung kürzlich zu einem aufsehenerregenden Eklat im Rahmen eines Millionen-Pfund-schweren Drogenprozesses geführt. Dieser musste trotz bereits teilweise erfolgter Urteilssprechung wieder komplett fallen gelassen werden, da das zuständige Gericht nachweisen konnte, dass sich ein Jury-Mitglied über Facebook mit einer der Angeklagten zu dem laufenden Verfahren ausgetauscht hatte. Nun droht der betroffenen Geschworenen eine bis zu zweijährige Haftstrafe.

"Wir haben es hier mit dem ersten Strafverfolgungsfall in Großbritannien zu tun, der auf einer Missachtung des Gerichts unter Involvierung des Internets beruht", beschreibt der Guardian die aktuelle Aufregung um den Gerichtsprozess. Hauptakteure dabei sind die 40-jährige Geschworene Joanna Fraill und die 34-jährige Angeklagte Jamie Sewart, die auf Facebook über den Verlauf der Verhandlungen kommunizierten. Für diesen Verstoß blüht beiden nun eine Strafe von bis zu zwei Jahren Gefängnis.

Unbefangene Urteilsfindung

"Eine Geschworenen-Jury wie im britischen Rechtssystem gibt es in Deutschland nicht. Bei Strafverfahren werden aber sogenannte Schöffen eingesetzt, die als eine Art ehrenamtliche Richter fungieren", erklärt Strafrecht-Fachanwalt Marius Meurer http://www.rechtsanwalt-meurer.de im Gespräch mit pressetext. Für diese würden im Prinzip ähnliche Regelungen gelten wie für Berufsrichter. "Das Geschworenen- und Schöffengesetz sieht vor, dass Schöffen aufgrund ihrer Befangenheit von Verhandlungen ausgeschlossen werden können. Hierzu zählt auch das Verbot, über Verhandlungsverlauf oder -inhalte zu sprechen", betont Meurer.

Durch diese Regelungen wolle man verhindern, dass die Urteilsfindung der Schöffen von äußeren Einflüssen beeinträchtigt wird. "Sie müssen sich ihre Meinung alleine aufgrund der im Gerichtssaal gehörten Informationen bilden", stellt Meurer klar. Dass es in dieser Hinsicht aber niemals eine 100-prozentige Sicherheit der Unbefangenheit geben könne, sei allen Beteiligten klar. "In der Praxis ist dies natürlich nur sehr schwer kontrollierbar", so der Strafrechtsexperte.

Wichtiger Präzedenzfall

Ob den beiden der Facebook-Kommuniaktion überführten Frauen in Großbritannien tatsächlich eine längere Gefängnisstrafe droht oder, ob das Gericht letztendlich noch einmal Milde walten lässt, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Eine endgültige Entscheidung in dieser Sache ist laut Guardian-Bericht in den nächsten Tagen zu erwarten. Doch wie auch immer das mit Spannung erwartete Urteil ausfallen wird, für Experten steht jetzt schon fest, dass hier ein wichtiger Präzedenzfall für zukünftige ähnliche Verstöße geschaffen werden könnte.

(Ende)
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