pts20090129017 Technologie/Digitalisierung, Medien/Kommunikation

Roaming: EU Verordnung spaltet Mobilfunker

"Mobile Business 2009" stand im Zeichen der Roaming-Verordnungen der EU


Wien (pts017/29.01.2009/11:24) "Vorratsdatenspeicherung, Handyüberwachung und Roamingverordnungen sind nur einige Beispiele dafür, dass der Mobilfunk auch rechtlich zu den dynamischsten Branchen überhaupt gehört." Wolfgang Zankl, Rechtsprofessor und Leiter des e-centers, brachte es gleich zu Beginn der diesjährigen "Mobile Business" auf den Punkt. Seiner Einleitung folgte eine phasenweise äußerst hitzige Debatte rund um das Generalthema "Roaming". Die am Podium versammelten Experten konnten sich unter der Leitung von Wolfgang Feiel, dem Chef der Rechtsabteilung der Regulierungsbehörde RTR, zumindest darauf einigen, dass die Kostenregulierung für Telefonate in ausländischen Netzen ("Roaming") grundsätzlich notwendig sei.

Die konkrete Ausgestaltung der jetzt gültigen EU-Roaming-Verordnung stieß allerdings auf Kritik, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. So war Klaus Steinmaurer von T-Mobile Österreich der Meinung, dass eine direkte Regulierung bei den Endkundentarifen über das Ziel hinausschieße. "Die gesamte Branche verzeichnet sinkende Umsätze, was Arbeitsplätze vernichtet und kostenintensive Investitionen zum Wohl des Standorts verhindert. Als Nettoimporteur von Roamingverkehr ist Österreich davon besonders stark betroffen." Durch so genannte "Wasserbett-Effekte" könne es zudem langfristig auf nationaler Ebene zu steigenden Handytarifen kommen.

Seine Argumente ließ Simone Keglovics von Hutchison ("3") so nicht gelten und präsentierte ihre Vorstellungen von gelungener Regulierung auf dem Tarifsektor. "Wir sehen den Roaming-Bereich als Wachstumsmarkt und richten unsere Produktpalette auch danach aus. Die Pläne der EU, in der kommenden Roaming-II-Verordnung beim Datenroaming eine Höchstgrenze von 1 Eur pro Megabyte einzuziehen, sehen wir als guten ersten Schritt. Langfristig sollte dieser Wert aber noch weiter sinken." Einig waren sich die beiden Konkurrenten freilich darin, dass noch nicht genug Zeit für die Kunden verstrichen sei, sich an die nun geltenden Obergrenzen für Sprachtelefonie zu gewöhnen. Schließlich sei die Verordnung der EU erst seit 2007 in Kraft und davor 15 Jahre lang äußerst teures Roaming üblich gewesen.

Genau dieser Umstand habe zur heutigen massiven Regulierung im Roamingbereich geführt, gab Ewald Lichtenberger, Rechtsanwalt bei der auf Netzindustrien spezialisierten Kanzlei JUCONOMY, zu Bedenken. "Die bestehenden und bevorstehenden Maßnahmen im Bereich International Roaming sind primär getrieben von Erwägungen des Konsumentenschutzes. Die Europäische Kommission wollte mit der Regulierung der Tarife politisch punkten und die Bürger vom Nutzen der EU überzeugen."

Die Debatte um faire Handytarife wird spätestens mit der geplanten Verabschiedung der neuen Roaming-II-Verordnung der EU, in der auch Höchstpreise für SMS und Datentransfer vorgesehen sind, einen weiteren Höhepunkt erreichen.

(Ende)
Aussender: Europäisches Zentrum für E-Commerce und Internetrecht
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