Andere Länder, andere Sitten: Mit Heimtier auf Europatour
EU-Einreisebestimmungen für Heimtiere
Krefeld (pts022/26.06.2008/12:00) Für viele Besitzer von Hund oder Katze ist klar: In den Urlaub geht es nur mit dem geliebten Tier. Wer dann Ländergrenzen überschreitet, muss gewisse Regelungen für die Einreise beachten, vor allem im Hinblick auf Impfungen. Die Experten der Fachmarktkette Fressnapf haben die seit 2004 für EU-Länder geltenden Bestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zusammengestellt:
- Ihr Tier muss eindeutig gekennzeichnet sein. Entweder es trägt einen Mikrochip, der die elektronische Identifikation erlaubt, oder eine gut leserliche Tätowierung (wird nur noch bis 2012 akzeptiert). Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Tierarzt, welche Kennzeichnung Ihr Tier hat bzw. erhalten soll. Entspricht der Chip nicht der von der EU geforderten ISO-Norm, sollten Sie unbedingt ein eigenes Lesegerät dabei haben.
- Sie müssen einen gültigen EU-Heimtierausweis mitnehmen, in dem festgehalten ist, dass Ihr Hund oder Ihre Katze mit einem inaktivierten Impfstoff gegen Tollwut geimpft ist. Die Impfung soll mindestens 30 Tage zurückliegen und muss im gesetzlich vorgeschriebenen Abstand aufgefrischt werden. Bei Hundewelpen wird eine Impfung gegen Tollwut gesetzlich erst anerkannt, wenn das Jungtier bei der Erstimpfung mindestens zwölf Wochen alt ist. Abgesehen von der Impfung ist es grundsätzlich nicht ratsam, Welpen mit auf Reisen zu nehmen. Fragen Sie sicherheitshalber zur Vorbereitung Ihrer Reise immer Ihren Tierarzt!
- Beachten Sie, dass in manchen Ländern Leinen- oder Maulkorbpflicht besteht, teilweise auch von den Städten und Gemeinden selbst geregelt. In Portugal oder Tschechien beispielsweise darf Ihr Hund ohne Maulkorb in keinem Bus des öffentlichen Nahverkehrs mitfahren. Als Hundebesitzer sollten Sie daher vorsichtshalber immer einen Maulkorb dabei haben. Prüfen Sie vorab auch, ob in Ihrem Zielland bestimmte Hunderassen (z. B. Pit Bull Terrier) verboten sind. Das ist etwa in Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und Ungarn der Fall.
Sonderregelungen
Über die genannten EU-Bestimmungen hinaus gelten für einige EU-Länder zusätzlich nationale Einreisebestimmungen, wie ein Test zur Bestimmung von Tollwut-Antikörpern (z.B. Großbritannien), eine Bandwurm- und/oder Zeckenbehandlung (z.B. Finnland, Großbritannien, Schweden). Genaueres über die zum Teil umfangreichen Vorgaben erfahren Sie bei den Länder-Botschaften. Auch beim Urlaubstelefon des Deutschen Tierschutzbundes e.V. erhalten Sie Infos zu den weltweiten Einreisebestimmungen. Die Nummer lautet: 02 28/6 049 627.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie auch im Service-Bereich der Fressnapf-Website: http://www.fressnapf.de/tierratgeber/urlaub-mit-haustier
Dieser Fressnapf Tier-Ratgeber ist Teil einer Serie mit insgesamt acht Servicetexten rund ums Thema Sommer, Urlaub, Mensch und Tier. Hier alle Themen des Sommer-Specials im Überblick:
Nr. 01/2008: Urlaubsplatz für Tiere
Nr. 02/2008: Autoreise mit Hund
Nr. 03/2008: EU-Einreisebestimmungen für
Nr. 04/2008: Tierfreundliche Feriendomizile
Nr. 05/2008: Gesund auf Reisen
Nr. 06/2008: Badeurlaub mit dem Hund
Nr. 07/2008: Hund als Beifahrer
Nr. 08/2008: Füttern im Sommer
Alle Ratgeber zum Download unter http://presse.fressnapf.com/de/redaktionsservice
Abdruck honorarfrei, Abdruck Foto in Verbindung mit Text honorarfrei. Für Rückfragen und weitere Infos: Fressnapf Tiernahrungs GmbH, Achim Schütz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: 02151/5191-1231
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