pts20041210010 Handel/Dienstleistungen, Medien/Kommunikation

Konsumentenschutzminister Haupt: "Internet Ombudsmann" gibt Tipps für sichere Weihnachtseinkäufe

BMSG und "Internet Ombudsmann" zeigen mögliche Risken des Internet-Weihnachtsgeschäfts auf


Wien (pts010/10.12.2004/10:23) "Niemals zuvor wurden so viele Weihnachtsgeschenke im Internet gekauft wie dieses Jahr. Die Vorteile des Internet-Einkaufs liegen für viele auf der Hand: weltweite Auswahl, einfacher Preisvergleich, kein Schleppen und vieles mehr sind Gründe für den weltweiten Siegeszug des Online-Handels. Damit die Weihnachtsfreude nicht getrübt wird, sollte man als Konsument jedoch schon vor dem ersten Internet-Einkauf einige wichtige Dinge beachten, um anschließende Probleme und langwierige Streitfälle zu vermeiden", gibt Konsumentenschutzminister Mag. Herbert Haupt zu bedenken. Nicht rechtzeitige Lieferung vor Weihnachten, Schwierigkeiten beim Umtausch und Vorauskassa bei privaten Online-Auktionen führen traditionell die Beschwerdeliste an. Damit es aber nicht so weit kommt, hat die Beratungs- und Informationsstelle "Internet Ombudsmann" (erreichbar unter: http://www.ombudsmann.at ) im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums wertvolle Tipps für den sicheren Internet-Einkauf zusammengestellt.

Woran ist nun ein seriöser und konsumentenfreundlicher Internetanbieter auf den ersten Blick zu erkennen?

** Der Anbieter identifiziert sich eindeutig durch Firmenname, Anschrift, Telefonnummer, Kontaktperson und Firmenbuchnummer.

** Der Anbieter stellt leicht zugängliche und transparente Vertragsbedingungen für den Online-Einkauf bereit.

** Die Leistungsmerkmale der angebotenen Produkte und die Garantiebedingungen sind genau und übersichtlich online abrufbar.

** Der Gesamtpreis enthält sämtliche eventuelle Zusatzkosten für Lieferung, Verpackung, Zahlungsformen detailliert aufgeschlüsselt.

** Eine technisch sichere, für den Konsumenten nachvollziehbare Zahlungsmöglichkeit ist gewährleistet.

** Jede Bestellung wird vom Anbieter nochmals per E-Mail bestätigt.

** Ein Rücktrittsrecht von mindestens sieben Tagen ab Erhalt der Ware wird wie gesetzlich vorgesehen, zugestanden, und die Bedingungen für eine Rückabwicklung werden vorab genau erläutert. Darauf sollte man auch bei kommerziellen Online-Auktionen bestehen.

** Die Lieferzeit (aufgegliedert in Abwicklungszeit beim Versender und Postweg) wird exakt und verbindlich angegeben. Wollen Sie eine Ware nur, wenn sie bis zum 24. Dezember geliefert wird, so müssten Sie mit dem Händler Kontakt aufnehmen und dies ausdrücklich zur Bedingung machen.

** Der Anbieter verpflichtet sich, keine Daten des Kunden an Dritte weiterzugeben.

** Alle Produktbeschreibungen und Vertragsbestandteile werden auf Deutsch zur Verfügung gestellt.

"Obwohl für österreichische Unternehmen die meisten dieser Punkte gesetzlich vorgeschrieben sind, ist die Umsetzung in der Praxis leider noch immer keine Selbstverständlichkeit", berichtet dazu Jürgen H. Gangoly vom Büro des "Internet Ombudsmannes". "Wenn die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, sollte man sich als Konsument jedenfalls an einen anderen Anbieter wenden. Denn viele österreichische Online-Shops bieten längere Rückgabemöglichkeiten und andere Zusatzservices, die über die gesetzlichen Anforderungen weit hinausgehen. Diese sind auch durch das "Österreichische E-Commerce-Gütezeichen" ( http://www.guetezeichen.at ) leicht erkennbar", so Gangoly weiter.

Betrugsgefahr: Nicht im Voraus bezahlen!

Marktplätze für Online-Auktionen werden immer beliebter, um Weihnachtsgeschenke zu kaufen - und eventuell bei Nichtgefallen auch gleich wieder zu verkaufen. Lange Zeit nur "privater Flohmarkt" für Privatanbieter, werden Online-Auktionen heute immer öfter auch von Unternehmen als kommerzielle Verkaufplattform genutzt. Kommerzielle Anbieter sollten auch bei Online-Auktionen - die im rechtlichen Sinne dynamische Preisfindungen und keine klassischen Versteigerungen sind - den Regeln des Fernabsatzgesetzes einhalten. "Wenn Unternehmen daher Möglichkeiten zum Vertragsrücktritt und Gewährleistungsansprüche der Konsumenten bei Online-Auktionen ausschließen oder 'vergessen', sollte von einem Mitsteigern bei diesen abgesehen werden", warnt Minister Haupt. Die Statistiken des Internet-Ombudsmannes zeigen allerdings, dass es bei von österreichischen Unternehmen durchgeführten Online-Auktionen kaum zu Beschwerden kommt.

"Im Gegensatz dazu gibt es bei Geschäften unter Privatpersonen immer wieder Abwicklungsprobleme und auch vorsätzlichen Betrug mit teilweise enormen Schadenssummen", berichtet Ing. Franz Haslinger, der beim Internet Ombudsmann für die außergerichtliche Streitschlichtung verantwortlich ist. "In jedem Fall raten wir dezidiert davon ab, bei Internet-Einkäufen allgemein - und speziell bei Online-Auktionen mit unbekannten Privatpersonen - mittels Vorauskassa durch Überweisung zu bezahlen. So könnten viele 'Artikel bezahlt/nichts bekommen' - Beschwerden einfach verhindert werden. Seriöse Verkäufer bieten sichere elektronische Zahlungsmittel, akzeptieren Treuhand-Services oder versenden per Nachnahme. Die Kunden müssen die vorhandenen sicheren Zahlungsmöglichkeiten allerdings auch tatsächlich einsetzen, um risikolos im Internet einkaufen zu können", so die Konsumentenschützer weiter.

Über den Internet Ombudsmann

Der "Internet Ombudsmann" wurde 1999 vom Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT, http://www.oiat.at ) gegründet und wird vom Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz ( http://www.bmsg.gv.at ) und der Internet Privatstiftung Austria (IPA, http://www.nic.at/ipa ) unterstützt. In nationalen und grenzüberschreitenden Streitfällen vermittelt das Experten-Team des Internet-Ombudsmannes zwischen Konsumenten und Unternehmen und versucht im Sinne aller Beteiligten - wo möglich - eine rasche, außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Seit 1999 ist das in über 2500 Fällen gelungen. Alleine im Jahr 2003 hat der Internet Ombudsmann Fälle mit einer Schadenssumme von über 1,14 Mio. Euro erfolgreich geschlichtet.

(Ende)
Aussender: The Skills Group
Ansprechpartner: Franz Haslinger, ÖIAT
Tel.: +43 1 595 21 12 / 52
E-Mail: haslinger@oiat.at
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