Limango darf Newsletter nicht zur Pflicht machen
Oberlandesgericht München gibt Klage des vzbv statt - Koppelung an Kunden-Account unzulässig
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Newsletter: Limango wird in die Schranken gewiesen (Foto: pixabay.com, pearly-peach)
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München/Berlin (pte023/07.10.2026/13:59)
Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts München auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) darf der zur Otto-Gruppe gehörende Online-Händler Limango das Anlegen eines Kundenkontos nicht an die Bestellung eines Newsletters knüpfen.
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